Im Frühling nehmen Unfälle mit Fahrrädern zu - Unfallversicherungen helfen weiter
Der Frühling lockt mit seinen höheren Temperaturen und den längeren Tagen viele zu Fahrradtouren. Doch das Schöne hat leider auch seine Schattenseiten: Da viele im Winter aufs Rad verzichteten, sind sie jetzt im Umgang damit noch ungeübt. Gerade zum Frühlingsbeginn häufen sich deshalb Unfälle auf zwei Rädern.
Einige davon sind schwer und die Leidtragenden werden für ihr weiteres Leben leider was davon mitnehmen. „Hier können Unfallversicherungen weiterhelfen“, informiert Bodo Temme, Sprecher des Bezirks Unna im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) „Passiert ein Unfall, übernehmen sie alle Kosten, die durch die dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen entstanden sind, bis hin zur Invalidität. Manche Vertragsvarianten bieten sogar einen Hinterbliebenenschutz für die Familie an.“
Kinderkulanz in der privaten Haftpflicht
Doch manchmal trifft es nicht einen selbst, sondern andere. Auch das kann ruinös enden, denn ein selbst verursachter Schaden, der andere zu Invaliden macht, kann in die Millionen gehen. „Deshalb ist es ratsam, auf jeden Fall eine private Haftpflichtversicherung zu haben, bevor man sich zu ausgedehnten Fahrradtouren locken lässt“, empfiehlt Temme. Diese Versicherung kostet im Jahr meist nur einen zweistelligen Betrag und kommt auch für zahlreiche andere Schäden auf, die man unabsichtlich oder fahrlässig anderen zufügt.
Wenn sie als Familienversicherung abgeschlossen ist, kann sie auch Schäden abdecken, die minderjährige Kinder anderen zufügen, beispielsweise wenn sie mit ihrem Fahr- oder Laufrad parkende Autos zerkratzen. Doch Kinder unter sieben Jahren sind deliktunfähig und können deshalb auch nicht für Schäden haftbar gemacht werden. Bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr sind Kinder auch für fahrlässig verursachte Schäden im Straßenverkehr nicht verantwortlich.
Deshalb bieten einige Haftpflichtversicherer eine so genannte Kinderkulanzklausel an, die auch Schäden deliktunfähiger Kinder abdeckt. Der Haftungsschutz von Familienangehörigen geht bei privaten Haftpflichtversicherungen aber noch weiter: Auch wenn der Nachwuchs noch in der Ausbildung ist, deckt diese Versicherung Schäden ab, die er anderen zufügt. Eine private Haftpflichtversicherung sollte daher in keinem Haushalt fehlen.
Diebstahlgefahr nicht unterschätzen
Passionierte Radfahrer versichern nicht nur sich, sondern auch ihr Fahrrad gegen Diebstahl. Zu Recht, wie die Erfahrung zeigt. Denn mehr als sechsmal so viele Fahrräder wie Autos verschwinden, jährlich werden bis zu 400.000 Drahtesel in Deutschland gestohlen. Bei hochwertigen Rädern lohnt sich da, neben einem guten Schloss, die eigene Hausratversicherung zu prüfen und diese gegebenenfalls an die höheren Entschädigungsgrenzen anzupassen. Moderne Vertragsvarianten bieten auch Schutz, wenn das Fahrrad im gemeinschaftlichen Fahrradkeller abgeschlossen ist. Vorteil: Die Räder sind dann in der Hausratversicherung zum Neuwert versichert.
Bei neuangeschafften teuren E-Bikes oder „Pedal Electric Cycle“, kurz „Pedelec“, die mit einem elektrischen Hilfsmotor betrieben werden, sollte man sich vergewissern, dass der Diebstahlschutz auch in der Hausratversicherung eingeschlossen ist und die eigene Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt. Denn oftmals ist der Versicherungsschutz auf Fahrräder und ‚nicht selbstfahrende Fahrzeuge’ beschränkt. Deshalb sind die Besitzer von „Pedelecs“ mit Anfahrhilfe gut beraten, wenn sie vor der ersten Fahrt mit ihrem Versicherungskaufmann klären, ob ihre Versicherung für Schäden mit dem neuen E-Fahrrad aufkommt.
Autor:Lokalkompass Unna/Holzwickede aus Unna |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.