Heimbewohner müssen schriftlich einwilligen
![Bewohner von Altenheimen dürfen nur dann untersucht werden, wenn sie einverstanden sind.](https://media04.lokalkompass.de/article/2011/07/28/6/1725006_L.png?1541166231)
- Bewohner von Altenheimen dürfen nur dann untersucht werden, wenn sie einverstanden sind.
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Pflegebedürftige Menschen in Altenheimen dürfen nur dann vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) untersucht werden, wenn sie vorher rechtswirksam schriftlich in die Maßnahmen eingewilligt haben. Das hat das Sozialgericht Münster in einer Entscheidung vom 24. Juni 2011 (Az: S 6 P 14/11) geurteilt. Bei der bisherigen Praxis, im Rahmen von Transparenzprüfungen Bewohner ohne wirksame Einverständniserklärung in Augenschein zu nehmen, handele es sich um eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, so das Gericht.
„Diese Entscheidung stärkt wirkungsvoll die Rechte pflegebedürftiger Menschen im Rahmen von Qualitätsprüfungen“, stellt Heinz-Josef Kessmann, Diözesancaritasdirektor, zufrieden fest. Es müsse das Anliegen der Caritas sein, bei allen berechtigten Forderungen nach Transparenz und Qualität immer zuvörderst die Rechte der Betroffenen im Blick zu behalten, so Kessmann.
Auch wenn diese Vorgabe des Sozialgerichts für die MDK-Prüfer einen nicht unerheblichen Mehraufwand bedeutet, da die Einwilligung vor den Maßnahmen eingeholt werden müssen, muss der MDK sich daran halten, stellt Dominique Hopfenzitz, Rechtsanwalt beim Caritasverband für die Diözese Münster e. V. und Vertreter der Einrichtung im Gerichtsverfahren fest. „Besonders pikant ist, dass das Gericht in dem Urteil festgestellt hat, dass der MDK seine Aufklärungsmaßnahmen nicht dokumentiert hat“, äußert Hopfenzitz.
Die Caritasvertreter gehen davon aus, dass die Pflegekassen den Weg zum Landessozialgericht beschreiten werden.
Autor:Jörg Stengl aus Unna |
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