Gute Versicherungen, böse Versicherungen? Eure Meinung ist gefragt!
Jeder hat sie – und jeder verlässt sich darauf. Und da fangen die Probleme schon an, denn viele fühlen sich gut versichert, ohne es zu sein. Dann ist im Schadensfall die Ernüchterung und der Ärger groß.
So kommt es zu einem Generalvorwurf, dass Versicherer Leistungen verzögern würden. Aber was ist dran an der angeblichen Verzögerungstaktik?
Norbert Rollinger vom Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kann diesen Vorwurf entkräften: „Jeder Versicherer befragt seine Kunden, wie zufrieden er mit der Schadenregulierung ist. Das Ergebnis ist sehr positiv: 90 Prozent sind sehr zufrieden, in 28 Prozent der Fälle ist durch einen Kontakt zum Versicherer schon der Schadenfall erledigt und der Kunde erhält in wenigen Tagen sein Geld.“
„Zufriedene Kunden haben oberste Priorität“, weiß auch Bodo Temme. Er ist nicht nur Versicherungsmakler in Unna sondern ist auch tätig für den Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK).
Dabei muss Temme aber auch zugeben, dass Versicherungen in erster Linie gewinnorientierte Wirtschaftsunternehmen sind. Eine echte Zwickmühle.„Deshalb ist auch der persönliche Kontakt zu einem Versicherungsvermittler von Vorteil“, so Temme. Denn der hat vor allem das Wohl und Wehe seines Kunden im Sinn, weiß, welche Unterlagen einzureichen und welche Fristen zu beachten sind.
Auch der Unnaer Versicherungsfachmann kann bei den Schadensregulierungen keinen generellen Negativ-Trend vermerken. „Im Gegenteil, es hat sich in den letzten Jahren enorm viel zum besseren entwickelt“, so Bodo Temme. Als Beispiel nennt er die versicherungseigenen „Reparatur-Truppen“, die nach schweren Hagelereignissen ausrücken, um schnell und unbürokratisch hagelbedingte Dellen aus Autos entfernen.
„Aber die Schwierigkeit ist eben, dass es für die Menschen interessanter ist, sich über die Fälle aufzuregen, in denen die Regulierung schlecht gelaufen ist, als sich über die positiven zu freuen“, so der Unnaer Fachmann mit einem Augenzwinkern.
Dabei gilt, dass, je höher die Schadenssumme ist, umso langwieriger das Prozedere ist – was wiederum zu Lasten des Kunden bzw. Geschädigten geht. „Aber es gibt auch vom Gesetzgeber vorgeschriebene Abläufe und Fristen, die eingehalten werden müssen“, erklärt Temme.
Aktuell kann man am Fall Michael Schumacher gut nachvollziehen, welche Arbeit die Versicherungen zu leisten haben. Wie schnell war der ehemalige Rennfahrer, wie weit ab von der markierten Piste war er, konnte er erkennen, dass er nicht mehr auf der Piste war? Und was nicht nur die Öffentlichkeit interessiert, sondern auch die Versicherung: Wird Schumacher wieder gesund, welche Schäden bleiben? Erst wenn all diese Fragen geklärt sind, kann eine abschließende Regulierung eingeleitet werden. Und das dauert...
Fallbeispiele:
Sie parken Ihr Auto auf einer abschüssigen Straße, vergessen aber, die Handbremse anzuziehen. Der Wagen setzt sich in Bewegung und prallt gegen einen Baum. Mit dem Eigentümer regeln Sie die Sache vor Ort und melden den Schaden Ihrer Kasko-Versicherung. Die lehnt ab, den Schaden zu begleichen und begründet dies mit unerlaubtem Verlassen des Unfallortes und anschließend noch mit grob fahrlässiger Schadensherbeiführung.
Ein anderer Fall betrifft eine Katzenhalterin, deren Tier in einer längerfristig angemieteten Ferienwohnung Schäden verursacht hatte. Wie üblich war die Haftpflichtversicherung, nach den dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen, wegen Schäden an Einrichtungsgegenständen in Wohnräumen nicht zur Zahlung bereit. Auch im Hinblick auf das Inventar der Ferienwohnung war der Versicherer der Ansicht, dass durch die längerfristige Anmietung nicht mehr von einer Ferienwohnung im Sinne der Bedingungen ausgegangen werden konnte und lehnte eine Leistung daher ab.
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Autor:Elke Böinghoff aus Unna |
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