EURO-GEWINNER-ZENTRALE - DUBIOSER MAHNUNG DIE KALTE SCHULTER ZEIGEN

Foto: Axel Hoffmann/Pixelio.de

Offene Forderungen der „Euro Gewinner Zentrale“ geistern derzeit durchs Land: Mit letzten Mahnungen versucht das „Mahnungs-Büro Ries“, vermeintliche Außenstände bei arglosen Verbrauchern einzutreiben.

In den vertraulichen Schreiben wird behauptet, dass der Kostenbeitrag für die Teilnahme am Service der „Euro Gewinner Zentrale“ in Höhe von monatlich 49 Euro noch nicht beglichen worden sei. Werde die Gesamtforderung – für die dreimonatige Teilnahme mitsamt Mahnkosten und Auslagenpauschale 159,50 Euro – nicht bis spätestens 15. September eingehen, seien nicht nur Verzugszinsen, sondern auch die Meldung an die SCHUFA fällig.

Die Verbraucherzentrale NRW rät, dubiosen Mahnungen die kalte Schulter zu zeigen: Zahlen muss nur derjenige, der am Telefon einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen hat. Ist gar kein Vertrag zustande gekommen oder wurde er durch Täuschung untergeschoben, sollten Betroffene der Forderung schriftlich widersprechen. Dazu kann ein Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW genutzt werden: www.vz-nrw.de/mb-forderung.

Wer zweifelt, ob er einer Teilnahme am Service der „Euro Gewinner Zentrale“ zugestimmt hat, sollte sich zunächst Nachweise vorlegen lassen, wie der behauptete Vertragsabschluss eigentlich zustande gekommen ist.

Autor:

Elke Böinghoff aus Unna

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