Es wird wieder wild!: Herbstzeit ist auch die Zeit der Wildunfälle
Am 12. September in den Abendstunden kam es in Unna-Billmerich auf der Straße Kluse zu einem Wildunfall mit relativ schweren Folgen - und ist damit typisch für einen herbstlichen Wildunfall.
Ein 55-jähriger Dortmunder befuhr mit seinem BMW-Motorrad die Kluse von der Wilhelmshöhe kommend in Richtung Billmerich, als plötzlich ein Reh über die Fahrbahn sprang, mit dem Motorradfahrer kollidierte und ihn zu Fall brachte.
Der Motorradfahrer wurde in ein Krankenhaus nach Unna gebracht. Das Motorrad musste abgeschleppt werden. Das Reh verendete an der Unfallstelle und wurde durch den zuständigen Jagdausübungsberechtigten geborgen.
Besondere Vorsicht in der Dämmerung
Ein Wildunfall droht nach Angaben des ADAC vor allem in den Herbstmonaten. Grund sind dann die abgeernteten Felder, die den Tieren wenig Schutz bieten. Dafür suchen Rehe, Hirsche und Co. dann die Wäder auf - und wechseln dafür über die Straßen. Außerdem macht sich das Wild meist in der Dämmerung zur Futtersuche auf.
Gegen Wildunfälle rät der ADAC Autofahrern, auf gefährdeten Strecken besonders achtsam und stets bremsbereit sein. Zudem sollte der Straßenrand unentwegt beobachtet und der Abstand zum Vorausfahrenden erhöht werden, um einem abrupten Bremsmanöver rechtzeitig begegnen zu können.
Erkennt man ein Tier auf der Straße, sind Abbremsen, Abblenden und Hupen Mittel der Wahl. Ist eine Kollision nicht mehr zu verhindern, bleibt nur noch Lenkrad festhalten und Vollbremsung. Nicht empfehlenswert sind unkontrollierte Ausweichmanöver da solche Versuche, einen Wildunfall zu verhindern, oft an einem Baum enden. Auch wichtig: Rehe und Wildschweine sind oft im Rudel unterwegs. Deswegen gilt auch, wenn ein Tier die Straße bereits passiert hat, weiter erhöhte Vorsicht.
Und wenn's gekracht hat?
Ist ein Wildunfall passiert, ist die Unfallstelle zu sichern, Verletzte zu versorgen und der Unfall der Polizei zu melden. Die benachrichtigt den zuständigen Jäger, um tote Tiere kundig zu entsorgen und geflüchtete verletzte Tiere zu verfolgen.
Auf keinen Fall sollte ein verletztes Tier angefasst werden – es könnte in Angst beißen und um sich treten. Das Mitnehmen toter Tiere ist untersagt und kann als Wilderei geahndet werden.
Bedeutsam für die Schadenregulierung mit der Versicherung ist die Wildunfall-Bescheinigung, die die Polizei noch am Unfallort schreibt. Diese kann die Kostenübernahme erheblich vereinfachen.
Autor:Lokalkompass Unna/Holzwickede aus Unna |
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