Einladung zum Nordsee-Fest

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Ankündigung und Realität

Die Einladung mit großem, festlichen Fisch-Essen, einem tollen Geschenk und einer wunderschönen Feier hörte sich gut an.

Der Zusatz
Genießen Sie eine Stunde voller Überraschungen lockte wieder einmal einige Senioren am 21. Februar zu dieser „Verkaufsveranstaltung“ in Unna-Billmerich.

Frau F......, sie gehört nicht in diese Altergruppe der Senioren, hatte sich bereit erklärt, für ihren erkrankten Mann, mit seiner Einladung daran teilzunehmen. Sie schilderte mir die nachfolgenden Ereignisse.

Beim Betreten des Veranstaltungsraums musste sie sich ausweisen. Die Einladung ihres Mannes, wurde von Herrn Schneider, so nannte sich einmal der Herr dieser Verkaufspräsentation, alleine nicht anerkannt. Die Einladungen aller Teilnehmer wurden im Übrigen wieder eingesammelt.

Um 11.00 Uhr saßen die ersten Teilnehmer schon bei Rotkohl, Kartoffeln, Gulasch und Bohnensalat an den Tischen.
Auf die Frage eines Teilnehmers, was denn nun mit dem großen festlichen Fischessen sei, gab es nur die Antwort von Herrn Schneider: Ich wusste nicht, dass zu Fisch eingeladen ist!
Das Lokal und das Essen wurden kurzfristig per Fax bestellt. Das Fax wurde auch wieder mitgenommen.

In der Verkaufspräsentation gab es dann zwei Filme zu sehen
Elektrosmog und die Matratze die das verhindern kann.
Irgendwie wurden die Teilnehmer „eingelullt“, so formuliert es Frau F....... Ich hatte das Gefühl, während dieser Präsentation unter besonderer Beobachtung zu stehen.
Fragen zum Thema wurden arrogant und geschickt übergangen.

Der Sohn eines anwesenden Senior, wurde mit dem Argument, dass die Veran-staltung bereits begonnen habe, nicht mehr in den Raum gelassen.
Ein Gespräch zwischen Vater und Sohn fand dann außerhalb des Raumes statt.

Verkauft werden sollten Matratzen
Heute zum Sonderpreis von 899 Euro statt der üblichen 1.700 Euro, so das schlagkräftige Argument von Herrn Schneider.

Erstaunlich
Fünf Matratzen wurden direkt verkauft, bar bezahlt und übergeben. Das Geschäft wurde mit Handschlag besiegelt. Wir sind ja aus der Hamburger Gegend und da ist das so üblich, argumentierte Herr Schneider.
Eine Quittung gab es. Leider ist hier keine Firma, keine Anschrift und keine Telefonnummer auf dem Formular zu sehen.

Zum Verkauf angeboten wurden auch
Ein Waschmittel Wolsan-Lavolin. Eine Microwelle und ein Staubsauger.
Wunschzettel für Microwelle oder Stabsauger sollten mit Adresse und Anschrift ausgefüllt werden.

Geschenke auf der Einladung
Ihr Nordsee-Korb enthält: Feinstes Buttergebäck, Frische Waffeln und Butterkipfel. Frischgemahlenen Kaffee, Eier und Eierlikör. Weintrauben, Äpfel und Kiwis. Krabben, Rächerfisch und herzhaften Käse.
Auch diesen Korb gab es nicht. Als Ersatz ein Fläschchen Parfüm.
Und der Satz auf der Einladung:
Wir erlauben uns, jedem Ehepaar / Paar eine Kaffeemaschine der neuen Generation zu überreichen war auch nur ein leeres Versprechen.

Fazit
Aus dem angekündigten „Premium-Essen“ wurde leider nichts. Ob der Matratzenkauf ein wirkliches „Schnäppchen“ war und wie angekündigt eine wunderschöne Feier, muss sich jeder Teilnehmer selbst beantworten.

Informationen aus dem Programm Polizeiliche Kriminalprävention
der Länder und des Bundes, Stuttgart

Bei Verkaufsveranstaltungen geht es nur ums schnelle Geschäft. Die als Schnäppchen gepriesenen Produkte sind nach polizeilicher Erfahrung häufig minderwertiger und teurer als im Fachhandel. Mit den folgenden Tipps der Polizei können sich ältere Menschen vor den Tricks der Verkäufer auf Kaffeefahrten schützen:

» Es spricht nichts gegen eine Kaffeefahrt, aber fühlen Sie sich niemals zu einer Bestellung oder einem Kauf verpflichtet.
» Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“.
» Beachten Sie bei Verträgen immer Datum und Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.
» Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
» Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten: Schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein) binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss an den Verkäufer.
» Das deutsche Widerrufsrecht gilt auch für Kaffeefahrten ins Ausland, wenn in Deutschland dafür geworben wurde und Busfahrt, Veranstaltung und Verkauf von einem deutschen Unternehmen durchgeführt wurden.

24.02.2013 10:36:44

Autor:

Jürgen Thoms aus Unna

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