Drei zerstörte Schaufenster durch Vandalismus

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Ich war schon ein wenig verwundert, als ich bei meinem gestrigen Sonntagsspaziergang drei auffällige Schaufensterscheiben sah.
Das sah mir zunächst nach Einbruch aus. Die Scheiben waren aber bereits gesichert. Neugierig wie ich nun einmal bin, erkundigte ich mich heute danach.
Nein kein Einbruch wurde mir bestätigt. Es war einfach reiner Vandalismus. Versuche in den Betrieb einzudringen, waren nicht zu erkennen.

Vandalismus:
Quelle dieser Information: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes:
Der Begriff „Vandalismus" gilt keineswegs als fest umrissener Straftatbestand. Dazu kann sich Vandalismus in allzu unterschiedlicher Erscheinungsform äußern. Fest steht lediglich: Die Zerstörungswut richtet sich gegen öffentliche Einrichtungen oder privates Eigentum und zeigt sich in erster Linie als Sachbeschädigung.
Zerstörte Schaufenster, zerstochene Autoreifen, abgebrochene Pkw-Außenspiegel und -Antennen, herausgerissene Telefonkabel, abgebrannte Heustadel und Hütten oder mutwillig verschmierte oder besprühte Wandflächen: Die Schneise der Verwüstung durch Vandalismus ist breit.
Dem aber nicht genug:
Vandalismus kann auch in Form vorsätzlicher Brandstiftung, als Umwelt-Straftat, schwerer Hausfriedens-bruch oder Landfriedensbruch auftreten.
Vandalismus ist eher in kleinen oder mittleren Gemeinden (bis 20.000 Einwohner) und in Städten mit 20.000 bis 100.000 Einwohner „zu Hause". Stichwort Brandstiftung und Sachbeschädigung: Hier geraten unverhältnismäßig viele Kinder und Jugendliche unter Tatverdacht, wobei Sachbeschädigungen nicht selten aus der Gruppe heraus erfolgen. Unter dem Einfluss der Gruppe werden Kinder oder Jugendliche oft zu einem unkontrollierten kollektiven Verhalten gedrängt. Nicht selten wird dieser Effekt durch Alkohol noch verstärkt.

12.12.2011 18:47:17
Fotos: Handy Samsung: S7360

Autor:

Jürgen Thoms aus Unna

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