Bescheide sind unterwegs: Hundehalter und Grundbesitzer bekommen Post

Ja, auch kleine Hundeportionen müssen Steuern zahlen! | Foto: Stengl

The same procedure... Wie in jedem Jahr verschickt die Stadt Unna auch jetzt wieder zu Beginn des Jahres "böse Post". Hundehalter und Grundbesitzer bekommen die Infos, wieviel Hundestuer bzw. Grundbesitzabgaben sie in diesem Jahr zu leisten haben.

In diesem Jahr liegen den Hundesteuerbescheiden keine neuen Hundesteuermarken bei. Die dreieckigen Hundesteuermarken aus 2011 mit roter Farbe auf silbernen Grund sind weiterhin gültig.

Immerhin bleiben die Hundesteuersätze für 2015 unverändert: 1 Hund 9 Euro pro Monat, zwei Hunde 10 €, 3 und mehr Hunde 11 €.

Die Hundesteuer ist vierteljährlich in vier Teilbeträgen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

Die Kreisstadt Unna rechnet in diesem Jahr mit Einnahmen aus der Hundesteuer in Höhe von rund 440.000,00 €.

Wer muss Hundesteuer zahlen?

Grundsätzlich ist jeder Hund innerhalb von vierzehn Tagen nach Aufnahme in den Haushalt, unabhängig vom Alter des Hundes, bei der Steuerabteilung anzumelden.

Die Hundesteuersätze sind für alle Hunde gleich festgesetzt. Es erfolgt keine Differenzierung nach der Größe der Hunde. Auf eine erhöhte Steuer für die allgemein auch als „Kampfhunde“ bekannten, gefährlichen Hunde nach dem Landeshundegesetz wird in der Kreisstadt Unna verzichtet. Hier setzt die Kreisstadt Unna weiterhin auf die Vernunft und Einsicht der hiesigen Hundehalter.

Steuerermäßigungen nur in Ausnahmefällen:

• Bei Aufnahme eines Fundhundes aus dem Tierheim in den Haushalt, gewährt die Kreisstadt Unna ab dem Aufnahmedatum 6 Monate lang Steuerfreiheit. Das Kreistierheim bestätigt bereits im entsprechenden Übergabevertrag mit der Angabe „Fundhund“ die Voraussetzungen für eine solche Steuerermäßigung. Aber auch in diesen Fällen sind die Hunde innerhalb von vierzehn Tagen, nachdem sie in den Haushalt aufgenommen wurden, bei der Steuerabteilung anzumelden.

• Bei Hunden, die auf landwirtschaftlichen Anwesen, die mindestens 400 Meter vom nächsten Ortskern entfernt liegen, als Wachhunde gehalten werden, erfolgt eine Steuerermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes.

• Bei Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 Meter entfernt liegen, erforderlich sind, wird auf Antrag der Steuersatz um die Hälfte ermäßigt. Gleiches gilt für Hunde, die als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde verwendet werden und die dafür vorgesehene Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Kreisstadt Unna anerkannten Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben.

• Eine Steuerbefreiung wird für Hunde gewährt, die nach entsprechender Ausbildung hochgradig behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern den Alltag erleichtern.

Für Nachmeldungen, Neuanmeldungen, Abmeldungen oder weitere Nachfragen stehen den Hundehalterinnen und Hundehaltern die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Rathaus der Kreisstadt Unna gern zur Verfügung:

1. An-, Ab- und Ummeldungen der Hunde werden von der Steuerabteilung der Kreisstadt Unna entgegengenommen. Dort ist der zuständige Sachbearbeiter Herr Goeke unter der Telefonnummer 02303/103-266 zu erreichen.

2. An-, Ab- und Ummeldungen von Hunden nimmt auch der Bürgerservice der Kreisstadt Unna (incl. aller Nebenstellen) entgegen.

3. Für Anforderungen nach dem Landeshundegesetz NRW, z.B. zu den besonderen Auflagen, die Hundehalter mit sogenannten gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rasse sowie Hunden ab einer Schulterhöhe von 40 cm und/oder ab einem Gewicht von 20 kg erfüllen müssen, steht Ihnen im Bereich Sicherheit und Ordnung der Kreisstadt Unna Frau Schuchtmann unter der Rufnummer 02303/103-398 zur Verfügung.

Versand der Grundbesitzabgabenbescheide 2015

Rund 21.500 Eigentümer von Grundstücken, Eigentumswohnungen, Geschäftsgebäuden und landwirtschaftlichen Betrieben erhalten die neuen Steuer- und Gebührenbescheide für das Jahr 2015 zugeschickt.

Insgesamt werden in diesem Jahr mit den Bescheiden rund 40,07 Mio. € Steuern und Gebühren erhoben (zum Vergleich 2014: 39,29 Mio. €). Dabei macht die Grundsteuer B mit 16,3 Mio. Euro den größten Anteil aus.
Der Hebesatz der Grundsteuer B konnte um 7 % reduziert werden. Diese Senkung entspricht dem Ausgleich von Fehlbeträgen aus dem Winterdienst früherer Jahre, die Ende 2014 egalisiert waren.

Druck und Kuvertierung der Bescheide wurde in diesem Jahr erstmals an einen externen Dienstleister vergeben. Somit entfällt die zeitaufwändige händische Bearbeitung für den Versand durch die Mitarbeiter der Steuerabteilung sowie durch Auszubildende der Stadtverwaltung in den ersten Wochen des Jahres.

Müllmarken:

In diesem Jahr werden keine neuen Müllmarken verschickt. Die Gebührenmarken aus 2014 bleiben weiterhin gültig. Das Verfahren der mehrjährigen Gültigkeit der Marken hat sich bereits in der Vergangenheit bewährt. Die Verwaltung spart damit den finanziellen und zeitlichen Aufwand für Druck und Versand ein.

Beratung:

Bei Problemen oder Fragen hinsichtlich der Bescheide geben die Steuerabteilung der Kreisstadt Unna bzw. die Stadtbetriebe Auskunft.

Autor:

Lokalkompass Unna/Holzwickede aus Unna

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