Arbeitgeberzuschuss für Ausbildungsplatz möglich

Kreis Unna. Arbeitgeber, die einem sozial benachteiligten Jugendlichen eine Ausbildungsstelle anbieten, können beim Jobcenter Kreis Unna einen Antrag auf Ausbildungsbonus stellen. Förderfähig sind betriebliche Ausbildungen, die frühestens ab dem 15. August 2012 und spätestens am 14.12.2012 beginnen. Der Bonus beträgt einmalig 6.000 Euro für den Arbeitgeber. Ein entsprechender Antrag ist vor Abschluss des Ausbildungsvertrages zu stellen.

Doch unter welchen Umständen ist ein Jugendlicher sozial benachteiligt und wäre somit förderfähig? Und was bedeutet das für den Betrieb? Thomas Neuhaus, Fachbereichsleiter Grundsicherung des Jobcenters Kreis Unna, erklärt: „Eine alleinerziehende Mutter wäre zum Beispiel sozial benachteiligt. In diesem Fall können besondere Arbeitszeitmodelle eine Ausbildung in Teilzeit ermöglichen. Weiter sind Jugendliche durch Einträge im Führungszeugnis sozial benachteiligt, aber auch ausländische Jugendliche mit Sprachdefiziten sind gemeint.“ Der Betrieb müsse sich mit Arbeitszeitmodellen von Teilzeit-Auszubildenden arrangieren oder beispielsweise bei sprachlichen Defiziten auf einen erhöhten Betreuungsaufwand einstellen. „In Zeiten des prognostizierten Fachkräftemangels darf kein Jugendlicher auf der Strecke bleiben“, so Neuhaus. „Arbeitgeber, die heute ausbilden, wirken dem Fachkräftemangel von morgen entgegen.“ Der Ausbildungsbonus sei ein gutes Förderinstrument, um sozial benachteiligten Jugendlichen einen Einstieg in die Berufswelt zu ermöglichen.

Interessierte Arbeitgeber können sich an den Arbeitgeberservice des Jobcenters Kreis Unna wenden und sich beraten lassen. Über die Hotline können sich Arbeitgeber mit ihrem persönlichen Ansprechpartner verbinden lassen (Tel. 02303/273747 oder per E-Mail an: stellen@jobcenter-ge.de).

Autor:

Jörg Stengl aus Unna

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