„Starke-Familien-Gesetz” im Kreis Unna
Antragstellung wird vereinfacht und reicht für mehrere Leistungen
Babyschwimmen, Stifte für den Schulunterricht oder das Mittagessen in der Kita – das kann über das Bildungs- und Teilhabepaket mitfinanziert werden, wenn die Familienkasse dafür nicht ausreicht. Zum 1. August hat der Gesetzgeber mit dem "Starke-Familien-Gesetz" Änderungen vorgesehen, die die Leistungen verbessern und den Zugang erleichtern."Wir möchten, dass mehr Kinder und Jugendliche an Bildungs- und Förderangeboten in der Schule oder in der Freizeit teilnehmen können", sagt Norbert Diekmännken, Fachbereichsleiter Arbeit und Soziales. "Aber nur wer weiß, welche Leistungen und Ansprüche es gibt, kann sie auch beantragen. Deshalb informieren wir derzeit breit über das neue Angebot in den Schulen, Kitas und dem Jobcenter."
Viele Anträge für unterschiedliche Leistungen stellen – das soll es nicht mehr geben. Die Antragstellung wird vereinfacht. Künftig soll ein Antrag für mehrere Leistungen ausreichen. Außerdem: Das Schulbedarfspaket steigt von 100 Euro auf 150 Euro und das Mittagessen in der Schule, Kita und Kindertagespflege wird komplett übernommen. Auch für die Schülerbeförderung werden die vollen Kosten für Bus und Bahn übernommen.Neu ist auch, dass eine Lernförderung auch dann beansprucht werden kann, wenn die Versetzung nicht unmittelbar gefährdet ist. Und für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft wird die monatliche Pauschale von bisher 10 Euro auf 15 Euro erhöht.
Eine Übersicht und weitere Informationen zu den Verbesserungen, die das Starke-Familien-Gesetz mit sich bringt ist unter diesem Link zu finden: but. Fragen von Personen, die Leistungen nach SGB II beziehen, beantworten die persönlichen Ansprechpartner beim Jobcenter. Die Mitarbeiter der Kreisverwaltung beantworten Fragen für alle anderen Leistungsbezieher (z.B. Wohngeld oder Kinderzuschlag). PK | PKU
Autor:V K aus Unna |
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