Abstimmungsheft zum Erhalt der Eishalle
Wahlbüro der Stadt öffnet am Montag
Am 15. Mai werden die Bürgerinnen und Bürger in NRW an die Wahlurne gebeten. Die Unnaer werden zusätzlich gebeten, ihre Stimme zum Bürgerentscheid über den Erhalt der Eishalle abzugeben.
Am Sonntag, 15. Mai, findet in Nordrhein-Westfalen die Landtagswahl statt. Alle in das Wählerverzeichnis der Kreisstadt Unna eingetragenen Wahlberechtigten erhalten in der Zeit vom 11. April bis 23. April eine Wahlbenachrichtigung, auf der das jeweilige Wahllokal (Wahlraum) angegeben ist, in dem die persönliche Stimmabgabe erfolgen kann. Auf der Rückseite des Anschreibens befindet sich ein Wahlscheinantrag, der auszufüllen ist, wenn der Wahlberechtigte durch Briefwahl wählen möchte. Wer bis zum 24. April keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, dass er/sie wahlberechtigt ist, sollte sich kurzfristig mit dem Wahlamt der Kreisstadt Unna unter Tel. 02303/103-162 in Verbindung setzen.
Das Wahlbüro der Kreisstadt Unna ist ab Montag, 11. April, geöffnet und befindet sich im Rathaus im Erdgeschoss. Allerdings weist das Wahlamt der Kreisstadt Unna darauf hin, dass für die Landtagswahl aufgrund von Papierknappheit in der beauftragten Druckerei noch keine Stimmzettel vorliegen. Das Wahlamt wird frühzeitig darüber informieren, wenn diese Stimmzettel vorliegen. Die Stimmabgabe zum Bürgerentscheid ist dagegen ab dem 11. April möglich. Dazu hat die Kreisstadt Unna ein Abstimmungsheft erstellt.
Das vorliegende Abstimmungsheft enthält die Meinungen der im Rat der Kreisstadt Unna vertretenen Fraktionen, sowie der Initiatoren des Bürgerbegehrens und des Bürgermeisters und soll bei der Entscheidung für die Abstimmung eine Hilfestellung sein. Das Abstimmungsheft liegt den Wahlbenachrichtigungen bei, kann auf der Homepage der Kreisstadt Unna heruntergeladen werden und liegt in gedruckter Form im Wahlamt der Kreisstadt Unna aus.
Autor:V K aus Unna |
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