Rechenschaftsberichte des Lichtkunstzentrums liegen vor

Letzte Woche hatten wir einen Termin bei der Verwaltung der Stadt Unna. Hier wurde uns ein dicker Ordner mit Unterlagen zum Lichtkunstzentrum übergeben. Das Gespräch war sehr sachlich und freundlich. Es wurde uns versichert, dass die Angelegenheit sehr ungünstig verlaufen sei. Zur Erinnerung: Wir mussten uns die Herausgabe der Unterlagen vor dem Verwaltungsgericht erklagen. In Zukunft sollen Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz ( IFG NRW) zeitnah und fristgerecht bearbeitet werden. Wir sind gespannt, da dieses sicher nicht die letzte Anfrage war.

In der nächsten Zeit werden wir uns durch die Zahlenwerke arbeiten und die Unterlagen dann nach und nach hier veröffentlichen, damit sich alle interessierten Bürger und vielleicht auch das ein oder andere Ratsmitglied bzgl der finanziellen Lage des Lichtkunstzentrums informieren können. Die Veröffentlichung ist mit der Verwaltung abgesprochen, nur Dokumente die personenbezogene Daten und Aussagen enthalten, sind natürlich tabu. Die Verwaltung hat uns hier um Fairness gebeten, die wir natürlich zugesichert haben.

Als erstes haben wir uns den Geschäftsbesorgungsvertrag angesehen. Da gibt es einige interessante Passagen:

§2 ... Alle wesentlichen Aktivitäten wie Ausstellungen, Events, Symposien und Workshops... wird der Verein nur im Einvernehmen mit der Stadt Unna unternehmen und deren Anregungen umsetzen, soweit die Finanzierung gesichert ist.

Hier bleibt zu prüfen, ob das tatsächlich immer in dieser Form geschehen ist.

§3 Wenn in Zusammenhang mit der Verwaltung und dem Betrieb des Zentrums Verträge mit Dritten zu schließen sind, wie z.B. Arbeits-, Miet-, Künstler- und andere Verträge, wird der Verein die Stadt Unna über das Kulturdezernat informieren und deren schriftliche Zustimmung zum Abschluss der Verträge einholen, soweit diese ihn im Einzelfall mit mehr als 3000,00 Euro verpflichten.

Der Kredit, der zur Finanzierung des Turrell-Turmes aufgenommen wurden, liegt ja nun eindeutig über dem Betrag von 3000 Euro. D. h, dass die Stadt dem Verein eine schriftliche Zustimmung zu dieser Kreditaufnahme gegeben haben müsste. Seltsamerweise entstand aber bei mir und wahrscheinlich so manch anderem Bürger der Eindruck, dass die Stadt über diesen Vorgang nicht informiert war. Also müsste ja der Verein sich den Kredit ohne Zustimmung verschafft haben und wäre damit vertragsbrüchig und damit auch haftbar geworden.In § 6 ist verzeichnet, dass der Verein oder dessen gesetzliche Vertreter, Mitglieder, Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen der Stadt nur bei Vorsatz oder grober Pflichtverletzung haften. Meiner Ansicht nach, wäre ein solcher Vertragsbruch eindeutig zumindest eine grobe Pflichtverletzung. Die andere Möglichkeit wäre, dass es durchaus eine solche schriftliche Zustimmung der Verwaltung zu der Kreditaufnahme gab und der Bürger einfach nur für dumm verkauft werden soll. Wir werden mal bei der Verwaltung nachhaken.

§8: Die Stadt Unna verpflichtet sich, dem Verein alle mit der ordnungsgemäßen Verwaltung und dem ordnungsgemäßen Betrieb des Zentrums verbundenen nicht durch Einnahmen des Vereins gedeckte Lasten und Kosten zu erstatten. Sie wird dem Verein für diesen Zweck einen Kostenzuschuss zur Verfügung stellen, fällig im Voraus jeweils zum 03.02. eines Kalenderjahres. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den im Haushaltsplan der Stadt zur Verfügung stehenden Mittel.

So, schauen wir uns das mal genauer an. Da steht, dass die Stadt alle Defizite des Vereins, die bei ordnungsgemäßem Betrieb nicht durch Einnahmen gedeckt sind, erstattet. Wenn das Lichtkunstzentrum also Defizite erwirtschaftet, ist die Stadt zunächst mal zahlungspflichtig. Punkt. Die einzige Begrenzung ergibt sich aus der jeweiligen Haushaltslage. Der Kostenzuschuss an sich ist aber danach äußerst variabel.

In den nächsten Ausgaben werden wir uns dann mal den Defiziten und Wirtschaftsplänen zuwenden.

Autor:

Heike Palm aus Unna

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