Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz wird 2022 prägen
Platz da für Fußgänger und Radfahrer!
Die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte (AGFS), zu der auch die Städte iserlohn und Unna zählen, hat bei ihrer diesjährigen Mitgliederversammlung die Ausrichtung für das kommende Jahr bekannt gegeben. Heiß diskutiert wurde dabei das Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz NRW, das zum 1. Januar 2022 in Kraft treten soll.
Dieses Gesetz soll den Straßenverkehr maßgeblich verändern. NRW-Verkehrsministerin Ina Brandes meint, dass es ein Meilenstein für besseren Rad- und Fußverkehr werden soll: „Das neue Gesetz stellt den Fuß- und Radverkehr erstmals auf eine Stufe mit Auto und Bahn", erklärt sie. Damit bekäme Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland in Deutschland ein eigenes Gesetz, das den Rad- und Fußverkehr noch attraktiver mache.
"Wir geben dem Radverkehr Rückenwind! Mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz schafft das Land die Voraussetzungen dafür, dass mehr Menschen aufs Rad steigen. Das gelingt mit mehr Sicherheit , besser ausgebauten Radwegen und der Planung eines lückenlosen Radwegenetzes, das über kommunale Grenzen hinweggeht. Unser Ziel ist: 25 Prozent der Wege sollen mit dem Fahrrad zurückgelegt werden. Das neue Gesetz stellt den Fuß- und Radverkehr erstmals auf eine Stufe mit Auto und Bahn. Wir heben unseren Einsatz für Nahmobilität auf ein neues Level der Verbindlichkeit“, so Brandes.
Die Eckpunkte
Radverkehr soll stärker zum Pendlerverkehr werden. Dank E-Bikes könnten längere Pendlerstrecken auch auf dem Rad zurückgelegt werden. Dafür wird ein durchgehendes Radwegenetz benötigt. Mit dem Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz wird ein Radvorrangnetz vorgesehen, dessen Ausbau besonders gefördert werden soll.
Die Landesregierung will daher bei Planung und Bau von Rad-Verkehrsinfrastruktur Tempo machen.
Radschnellwege seien das Rückgrat des Radverkehrsnetzes. Um mehr Planungssicherheit und damit schnelleres Bauen von Radschnellwegen zu ermöglichen, wird im Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz die Erstellung eines verbindlichen Bedarfsplans festgeschrieben.
Gleichrangigkeit im Straßenverkehr
In NRW soll der Rad- und Fußverkehr mit motorisierten Verkehrsteilnehmern auf eine Stufe gestellt. So sieht das Gesetz attraktive und barrierefreie Gehwege vor. Ampelschaltungen sollen Fußgänger künftig gleichberechtigt zum Radverkehr und Motorverkehr berücksichtigen.
Vernetzung des Rades
Im Gesetz wird die Förderung von Radstationen und Mobilstationen als Verknüpfungspunkt für verschiedene Verkehrsmittel, etwa Bus und Bahn, E-Scooter, On-Demand-Shuttles oder Leih-Räder, verbindlich festgeschrieben. "Wir nutzen die Chancen der Digitalisierung und vernetzen das Rad mit anderen Verkehrsmitteln und machen es zu einem wesentlichen Bestandteil multimodaler Wegeketten", erklärt die Ministerin.
Über die AGFS
Die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte ist eines der größten kommunalen Netzwerke und versteht sich als Vorreiter moderner Mobilitätspolitik. Aktuell arbeiten 94 Kommunen in NRW an den Zielen des Vereins.
Unna für die nächsten 7 Jahre dabei
Autor:Anja Jungvogel aus Unna |
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