Landesstelle Unna-Massen wird weiter Flüchtlinge beherbergen - vorerst
Gegen die weitere Nutzung der ehemaligen Landesstelle Massen als übergangswohnheim für Flüchtlinge hat die Stadt Unna Beschwerde eingelegt. Diese Beschwerde wurde nun zurückgewiesen. Damit wird eine endgültige Entscheidung erst im Hauptverfahren fallen, dass noch anhängig ist.
Im Verfahren der Stadt gegen das Land Nordrhein-Westfalen und den Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Beschwerde abgelehnt. Unna hatte gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen, den Erlass einer einstweiligen Anordnung abzulehnen, Beschwerde eingelegt.
Seine Entscheidung begründet das Oberverwaltungsgericht im Wesentlichen damit, dass trotz des formell rechtswidrigen Zustandes auch ohne den Erlass der einstweiligen Anordnung keine irreversiblen Tatsachen geschaffen würden, die den effektiven Rechtsschutz im Hauptsacheverfahren zunichtemachen oder erheblich behindern können.
Bauliche Maßnahmen, welche die Entwertung des Beteiligungsrechtes der Stadt im Zustimmungsverfahren mit sich bringen könnten, seien für das Gericht nicht ersichtlich.
Konflikte zwischen der Einrichtung zur Unterbringung der Asylbewerber und der angrenzenden Wohn- und Hochschulnutzung seien nicht zu erwarten. Im Übrigen werden durch diese Konflikte die Rechte Unnas nicht beeinträchtigt.
Die durch die Kreisstadt beantragte Eilentscheidung würde nach Ansicht des erkennenden Senats zu einer Vorwegnahme der Hauptsache führen. Eine Vorwegnahme der Hauptsache sei hier jedoch nicht im Interesse eines effektiven Rechtsschutzes geboten.
Weitere Rechtsmittel gegen die Entscheidung des OVG Münster sind nicht möglich. Das beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anhängige Hauptverfahren bleibt damit abzuwarten.
Autor:Lokalkompass Unna/Holzwickede aus Unna |
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