Hellweger Anzeiger erhielt Missbilligung des Deutschen Presserates

Die Berichterstattung über die Osterfeldschule in Unna-Mühlhausen, an der es um Konflikte um Unterrichtskonzepte und Lehrerfluktuation ging, hat den Deutschen Presserat, eine Organisation der Verleger- und Journalistenverbände Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e. V. (VDZ), Deutscher Journalisten-Verband (DJV) und Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) dazu veranlasst, eine Missbillgung auszusprechen. Damit hat das Unnaer Pressehaus gegen den Pressekodex verstoßen, muss dies aber im Unterschied zu einer Rüge nicht veröffentlichen. Das soll hiermit geschehen.

Zitat aus dem Schreiben des Deutschen Presserates vom 17.06.2013

"Am 25. und 26. Januar 2013 berichtet der HELLWEGER ANZEIGER (auch Online) in zwei Artikeln über die Osterfeldschule: „Frostige Stimmung an der Osterfeldschule" (25.01.2013) sowie „Grundschule wird zum Wespennest" (26.01.2013). Dort soll eine sehr schlechte Stimmung herrschen, u.a. bedingt durch eine hohe Lehrerfluktuation, die zeitweise Betreuung einer Klasse durch eine Schulverwaltungsassistentin und ein angebliches Klima des Misstrauens. Auch von Mobbing-Vorwürfen gegenüber der Schulleiterin wird berichtet.
Ein Ex-Lehrer soll bedroht worden sein. Im ersten Artikel kommt die Schulleiterin selbst zu Wort, im zweiten geht es überwiegend um anonyme Vorwürfe, zu denen offenbar keine Stellungnahme der Schulleiterin eingeholt worden ist.
[...] Die Ausschussmitglieder erkennen einen Verstoß gegen die aus Ziffer 2 des Pressekodex enwachsende Sorgfaltspfiicht: Wegen der schweren Vorwürfe gegen die Schuileiterin, die auch noch anonym veröffentlicht wurden, wäre es unerlässlich gewesen, auch die Betroffene zu Wort kommen zu lassen. Die Zeitung gibt zwar an, man habe versucht, eine Stellungnahme zu erhalten, die Schulleiterin habe aber nicht zurückgerufen. Die Ausschussmitglieder sind jedoch der Auffassung, dass die Redaktion im vorliegenden Fall sicher hätte wissen müssen, dass sich die Betroffene nicht hatte äußern wollen. Die alleinige Bitte um einen Rückruf genügt hier nicht den Anforderungen aus Ziffer 2. Einen weiteren Sorgfaltspflichtverstoß sehen die Mitglieder darin, dass im zweiten Artikelnoch einmal der Vorwurf aufgegriffen wird, eine Schulverwaltungsassistentin habe den Unterricht geführt. Dies war bereits im ersten Artikel vom 25.01.2013 richtig gestellt worden und hätte im zweiten Artikel vom 26.01.2013 deshalb nicht mehr auftauchen dürfen."

Sicherlich wird der Hellweger Anzeiger das zum Anlass nehmen, in Zukunft noch sorgfältiger zu berichten.

Autor:

Robert Kleinmann aus Unna

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