Gemeindezugehörigkeit nicht entscheidend für Schulzugang

Eine Schule darf die Aufnahme von Schülern nicht ablehnen, weil sie in einer anderen Stadt wohnen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Urteil vom 21.02.12 so entschieden. "Die Gemeindezugehörigkeit sei kein zulässiger Ablehnungsgrund für einen Schulaufnahmeantrag. Dafür gebe es im Schulrecht des Landes keine Rechtsgrundlage." Die Pressemitteilung des OVG Münster findet sich hier

Dieses Urteil hat natürlich Auswirkungen auf die Schulpolitik in den Kommunen. Das vorgeschlagene Schulkonzept der Stadt Unna sieht zum Beispiel vor, dass das Geschwister-Scholl-Gymnasium in Zukunft auswärtige Schüler ablehnen soll, damit die Zügigkeit begrenzt werden kann. Ein solches Verfahren wäre nach der neuesten Rechtsprechung juristisch nicht zulässig.

Autor:

Heike Palm aus Unna

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