Erfolgreiche Wertersatz-Klage bei rechtswidrigem Ein-Euro-Job – Jobcenter muss nachzahlen
Jahrelang mahnte der Bundesrechnungshof den Missbrauch von Arbeitsgelegenheiten (AGH), besser bekannt als 1-Euro-Jobs, an. Die Prüfberichte des BRH fanden lange Zeit keine Beachtung.
Am 17.08.2011 stellte der Verfasser Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz zum Thema „Arbeitsgelegenheiten, Träger, Kosten, Erfolgsbilanz“, um selbst Informationen zum Tausendfachen Sozialleistungsmissbrauch durch rechtswidrige Arbeitsgelegenheiten nachzuweisen.
Der Volltext der Anfrage wurde an alle 51 Jobcenter in Nordrhein-Westfalen verschickt. Nur wenige antworteten ernsthaft.
Die Recherchen beim Jobcenter Märkischer Kreis etwa ergaben eindrucksvoll, dass etwa 49.467.612,61 €, also fast 50 Millionen € für meist nutzlose Ein-Euro-Jobs verbrannt wurden. Und nur 22% der Leistungen kam den Bedürftigen zu Gute. Mit 38,5 Millionen Euro wurden die Träger für die "Verwaltung der Arbeitslosen" gesponsert. Das Geschäft mit der Arbeitslosigkeit ist also lukrativ.
Arbeitsgelegenheiten dienten vorrangig der Manipulation der Arbeitslosenstatistik, da die Beschäftigten als „nicht arbeitslos“ galten.
Inzwischen wurden die AGHs drastisch zurückgefahren, was eine immense Entlastung der Steuermittel zur Folge hatte.
Auch das Jobcenter Unna wurde vom Verfasser angeschrieben und übersandte eine Antwort, die überwiegend aus Tabellen bestand. Dafür forderte das Jobcenter 100,00 € Gebühren.
Inzwischen hat das Bundessozialgericht den Weg zu Wertersatzklagen bei rechtswidrigen 1-Euro-Jobs eröffnet.
Die Klage auf Lohnersatz kann sich durchaus lohnen, wie das Beispiel belegt. Der Klageweg, kann bis vier Jahre rückwirkend eröffnet werden.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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