Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeitern nötig
DSGVO: Erleichterung für Mittelständler und Vereine
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung im Kreis Unna (MIT) begrüßt die Einigung in der Großen Koalition auf eine mittelstandsfreundlichere Datenschutzregulierung. „Unternehmen und Vereine müssen jetzt erst ab 20 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten benennen. Das ist eine große Erleichterung für unseren Mittelstand und die Ehrenamtlichen in Vereinen und Verbänden“, sagt Frank Murmann, MIT-Kreisvorsitzender.
Die CDU habe durchsetzen können, dass die schon lange vor der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bestehende deutsche Sonderpflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten nun abgeschafft wird. In Zukunft muss ein Datenschutzbeauftragter erst dann benannt werden, wenn mindestens 20 Personen in der Organisation ständig mit automatisierter Verarbeitung von Personendaten beschäftigt sind. Bislang lag diese Grenze bei 10 Personen.
„Die MIT hat sich seit langem dafür eingesetzt, dass beispielsweise eine mittelgroße Bäckerei, bei dem ein Dutzend Mitarbeiter Kundendaten eingibt, dafür nicht einen eigenen Datenschutzbeauftragten engagieren muss. Das gleiche wurde etwa von einem Sportverein, in dem mehrere Abteilungsleiter oder Gruppensprecher den sportlichen Betrieb organisieren, verlangt. Die jetzige Regelung schafft die teure und bürokratische Hürde zum Glück ab“, so Murmann.
Autor:Ann-Christin Botzum aus Unna |
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