Der Wohnpark Unna Süd: Gelungenes Bauprojekt oder Sanierung auf Kosten der Eigentümer?

Manchmal reicht es einem politisch Interessierten Bürger in unserer Stadt am Hellweg. Spätestens wenn man auf gut ausformulierte Fragen keine oder nur eine unzureichende Antwort erhält von der Stadtverwaltung.
Warum dies? Die Antwort ist einfach: entweder hat die politische Elite zusammen mit der Stadtverwaltung mächtig Mist gebaut mit dem Wohnpark Unna Süd oder man versucht einen politisch Interessierten Bürger ins Messer laufen zu lassen. Jedoch drängt sich der Verdacht auf, dass ersteres zutrifft.
Zum Hintergrund:
Die Stadt Unna überplante die Fläche der Hellwegkaserne und gründete hierfür zusammen mit der Sparkasse Unna und der Westhyp die Wohnpark Unna Süd GmbH, welche das Bauprojekt entwickeln sollte. Die GmbH Anteile würden demnach gedrittelt. Nachdem nun alle Grundstücke verkauft sind muss man sagen: ein durchaus gelungenes Projekt! Aber auch hier gibt es eine 2. Seiten der Medaille. Die Stadt Unna, wie jeder weiß, hat ja nicht erst seit gestern Ebbe in der Kasse. Ergo entschied man sich für die Entwicklung dieses Projektes über eine GmbH (Wohnpark Unna Süd GmbH), da diese dann auch den städtischen Eigenanteil für die Straßen, Kanalisation, Spielplätze, etc., welcher von der Stadt hätte getragen werden müssen, so einfach auf die Käufer umlegen konnte. Und das tolle dabei: die Infrastruktur kann man dann über eine Übertragungsvereinbarung auch wieder in das Anlagevermögen der Stadt zurückübertragen. Höheres Anlagevermögen für eine Investition von 0,-€, vielleicht sollte Herr Schäuble mal mit Herrn Mölle sprechen......
Aber auch hier wurde ein Urteil am 01.12.2010 vom Bundesverwaltungsgericht gefällt (link hier: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=011210U9C8.09.0). Es gab einem Kläger recht, welcher gegen eine städtische Eigengesellschaft (100% im Stadtbesitz) in Form einer GmbH geklagt hatte und die Rückerstattung der zu viel gezahlten Erschließungskosten gefordert hatte. Und das Gericht ging weiter und wollte ein Urteil mit Signalwirkung sprechen und in der Urteilsbegründung folgte, dass nicht nur Eigengesellschaften, welche zu 100% im städtischen Besitz sind von dem Urteil betroffen sind, sondern auch jene Gesellschaften wo eine Mehrheitsbeteiligung vor liegt.

Und die Stadt Unna hält ja nur 1/3 an dieser Wohnpark Unna Süd GmbH, somit eine Minderheitsbeteiligung? Kann sein wenn man die direkte Beteiligung ansieht. Über den von Herrn Mölle so schön als "Konzern Unna" bezeichneten Schattenhaushalt hält die Stadt aber indirekt Anteile über die Sparkasse Unna, wo die Stadt zu diesem Zeitpunkt im Aufsichtsrat eine komfortable 2/3 Mehrheit besaß. Wer nun meint, dass die Stadt somit nicht die Wohnpark Unna Süd GmbH quasi kontrolliert hat, der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann und dass es auch rosa Elefanten regnen kann.

Die Stadt hat sich bis heute geweigert mir Auskunft zu geben über den Eigenanteil an den Erschließungskosten. Diese Frage wurde schlichtweg ausgeblendet in den Antworten, welche ich erhalten habe. Somit ist davon auszugehen, dass der Eigenanteil nicht von der Stadt geleistet wurde. Traurig nur, dass es mal wieder die Stützen der Gesellschaft trifft: Die Familien mit Kindern, welche dort ein Haus gebaut haben!

Autor:

Christoph Tetzner aus Unna

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

Folgen Sie diesem Profil als Erste/r

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.