Bund führt im August Betreuungsgeld ein - Kreis muss mit bezahlen

Das Betreuungsgeld, die so genannte Herd-Prämie, ist und bleibt umstritten. Zumal jetzt auch die damit verbundenen Kosten für die Kommunen feststehen. | Foto: Lisa Schwarze/Pixelio.de
  • Das Betreuungsgeld, die so genannte Herd-Prämie, ist und bleibt umstritten. Zumal jetzt auch die damit verbundenen Kosten für die Kommunen feststehen.
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Die Einführung des von der Bundesregierung initiierten Betreuungsgeldes zum 1. August führt zu einer finanziellen Mehrbelastung beim Kreis. Das teilte Landrat Michael Makiolla im Kreistag mit.

Der Behördenleiter beantwortete damit eine Anfrage der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, die um Information zu den Auswirkungen des Betreuungsgeldes und den organisatorischen Maßnahmen der Verwaltung gebeten hatte.

Aufgrund der Geburtenzahlen rechnet die Verwaltung mit jährlich rund 1.900 Anträgen. Deren Bearbeitung ist angesichts einer mehr als ausgedünnten Personaldecke mit den vorhandenen Mitarbeitern nicht zu stemmen, unterstrich Landrat Makiolla in seiner Antwort an die Grünen. Aus diesem Grund müsse in der Elterngeldstelle, die analog zum Elterngeld auch kreisweit die Auszahlung des Betreuungsgeldes übernehmen soll, eine zusätzliche Stelle eingerichtet werden.

"Unterm Strich verursacht das Bundesgesetz im Kreishaushalt jährliche Mehrkosten von knapp 50.000 Euro", rechnet Landrat Makiolla vor. Aber: "Eine Beteiligung des Bundes an diesen Kosten ist nicht in Sicht", macht der Verwaltungschef klar und ärgert sich, dass der Bund erneut ein Gesetz verabschiedet hat, deren Umsetzung er dann mitsamt der dadurch entstehenden Kosten den Kommunalverwaltungen aufbürdet.

Autor:

Elke Böinghoff aus Unna

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