Das sieht doch gut für Unna-Massen aus
Bebauungsplan Nr. 08 „Westlich der Kleistraße“ liegt ab 22. April öffentlich aus
Das Planungsziel
Mit dem Bebauungsplan Unna-Massen Nr. 08 „Westlich der Kleistraße“, 3. Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den
Neubau einer vierzügigen Kindertagesstätte geschaffen und die zukünftige Nutzung des Bürgerhauses gesichert werden. Zusätzlich ist die Errichtung eines Lehrschwimmbades vorgesehen.
Die Kindertagesstätte und die Schwimmbadnutzung werden somit Kernbestandteile der zukünftigen Nutzungsoptionen des Geländes. Für das Grundstück des ehemaligen Freizeitbades besteht derzeit der rechtsgültige Bebauungsplan MA 8 „Westlich der Kleistraße“. Dieser setzt eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportanlage“ fest. Die Festsetzungen passen mit der aktuellen Zielsetzung zur Nutzung der Fläche nicht überein. Aus planungsrechtlicher Sicht muss daher der rechtskräftige Bebauungsplan geändert werden, um eine Kindertagesstätte und das Lehrschwimmbad an diesem Standort errichten zu können.
Im Stadtteil Massen besteht Bedarf
zur Schaffung zusätzlicher Kinderbetreuungsplätze. Die neu zu errichtende vierzügige Kindertagesstätte „Wirbelwind“
ersetzt hierbei die alte, stark sanierungsbedürftige Einrichtung, die in einem Anbau des Bürgerhauses integriert ist. Der Neubau der Kindertagesstätte soll westlich des Bürgerhauses entstehen.
Möglichkeiten für das Schwimmen
Ebenso besteht ein Bedarf an Möglichkeiten für das Schwimmen im Stadtteil Massen. Das bisherige Lehrschwimmbecken des Hellweg-Bades in Massen an dem Standort Königsborner Straße musste wegen baulicher und technischer Mängel im Jahr 2022 zunächst schließen. Um die Nutzungsoption für den Neubau eines Lehrschwimmbades in Unna-Massen grundsätzlich zu öffnen, wird eine entsprechende Fläche vorsorglich in die Änderungsplanung mit aufgenommen. Gleichzeitig wird das Bürgerhaus in Massen durch die Änderungsplanung erfasst. Es ist Ziel, das Bürgerhaus in seiner bestehenden Nutzung zu sichern sowie adäquate Erweiterungs- und Nutzungsoptionen planerisch vorzubereiten.
Die geplante Kindertagesstätte soll in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Bürgerhaus entstehen, um eine enge Anbindung an die Kleistraße zentral in Massen zu gewährleisten. Das Lehrschwimmbad ist ebenfalls in räumlicher Nähe zum Bürgerhaus vorgesehen, sodass ein belebter Kern von sozialen und öffentlichen Nutzungen ausgebildet wird. Das bestehende Bürgerhaus wird gegenwärtig über zwei schmale Wegeverbindungen in Höhe der Gebäude Kleistraße 33-37 er-schlossen. Von der südlich gelegenen Straße Am Freizeitbad besteht zudem aktuell eine Fußwegverbindung zum Bürgerhaus. Im Süden sind darüber hinaus bereits Stellplatzflächen aufgrund der ehemaligen Nutzung des Freizeitbades vorhanden. Die Änderungsplanung greift die vorhandene Erschließungsstruktur auf und entwickelt diese im Sinne der zukünftigen Nutzungen weiter.
Im derzeit wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Kreisstadt Unna ist der Bereich des ehemaligen Freizeitbades in großen Teilen als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Freibad“ dargestellt. Teile sind des Weiteren als Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Hallenbad“ dargestellt. Um dem Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB entsprechen zu können, wird der Flächennutzungsplan im Rahmen seiner 23. Änderung parallel an die neue Nutzungskonzeption angepasst.
Planverfahren
Der Entwurf des Bebauungsplans Unna Nr. 08 „Westlich der Kleistraße", 3. Änderung sowie der Entwurf der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Westlich der Kleistraße“ werden mit der Begründung, dem Umweltbericht, den Fachgutachten und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 (2) BauGB in der Zeit vom
22.04.2024 bis einschließlich 22.05.2024 auf der Internetseite
» https://www.unna.de/standort/planen-bauen-wohnen/oeffentlichkeitsbeteiligung/aktuelle-veroeffentlichungen-und-buergerbeteiligungen
veröffentlicht.
Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum beim Stadtplanungsamt der Kreisstadt Unna, Rathausplatz 1 (Rathaus, 3. Obergeschoss, Aufgang B, Ostflügel, Aushang neben Raum 307), während der Dienststunden montags bis donnerstags von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.
Über das Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen unter
» https://bauleitplanung.nrw.de
können die Unterlagen ebenfalls eingesehen werden.
Anregungen und Stellungnahmen
können während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Sie sind vorzugsweise elektronisch zu übermitteln (per Email: bauleitplanung@stadt-unna.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Kreisstadt Unna, Dezernat 3, Stadtplanungsamt, Rathausplatz 1, 59423 Unna, per Fax (Faxnummer 02303/103-6198) oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Für Fragen und Auskünfte stehen Mitarbeitende des Stadtplanungsamtes zur Verfügung.
Textquellen:
Pressestelle der Kreisstadt Unna
Rathausplatz 1 - 59423 Unna
Telefon: (02303) 103-1313 oder (02303) 103-1314
E-Mail: presse@stadt-unna.de
Autor:Jürgen Thoms aus Unna |
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