Teilhabe konkret:
Auswege aus "besonderen Lebensverhältnisse in sozialen Schwierigkeiten"

Wohnungslosigkeit als kritisches Problem

Fast 17.000 Menschen im Gebiet des Landschaftsverbands Westfalen-Lippe haben in 2020 Beratungs- und Unterstützungsangebote angenommen, weil sie in besonderen Lebenslagen mit sozialen Schwierigkeiten kämpfen - ein großer Teil dieser Menschen kämpft mit dem Problem der Wohnungslosigkeit.
Obdachlosigkeit verfestigt sich immer mehr.

„Das ist ein Skandal, gegen den man vorgehen muss“,

so Fraktionsvorsitzender Karsten Koch.

"Eines der größten Probleme ist aber der zu schmale Bestand an verfügbaren Kleinstwohnungen. Aber auch negative SCHUFA-Auskünfte und Vorbehalte auf Vermieterseite erschweren die Vermittlung von Wohnraum. Diesen Teufelskreis müssen wir effektiv durchbrechen“,

so der sozialpolitische Sprecher der Fraktion Sascha Kudella.

Kudella kritisierte insbesondere, dass es in Westfalen-Lippe ein so unterschiedliches Versorgungsangebot gebe. Im Münsterland und in Südwestfalen gebe es kaum Angebote. Insgesamt sei der kreisangehörige Raum unterversorgt.

„Das muss auf jeden Fall geändert werden“,

so Kudella

„Mir ist das Schicksal der betroffenen obdachlosen Frauen besonders wichtig“,

formulierte Barbara Lützenberger ein weiteres zentrales Thema.

Obdachlose Frauen sind besonders betroffen. Sie sind häufig von Gewalt und Ausgrenzung bedroht. Ein neues Konzept müsse daher gerade auf die Bedarfslage der Frauen ausgerichtet sein.

„Bei allem wollen wir aber auch wissen, ob das neue Programm erfolgreich ist“,

formuliert der Fraktionsvorsitzende Karsten Koch eine weitere Anforderung. Nur Geld ausgeben sei bislang nicht die Linie des LWL gewesen:

"Wir wollen auch wissen, ob die Investitionen Wirkung zeigen."

Gründe für diese Lebenssituationen sind vielfältig

Oft ist die Wohnungslosigkeit nur ein, aber ein zentrales Element in einem Teufelskreis, der aus der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ausschließt. Der Wiedereinstieg ist nicht nur dadurch gefährdet, dass viele Betroffene nicht die Chance haben, aus eigener Kraft die Schwierigkeiten zu überwinden. Oft stehen dem eigenen Bemühen auch hemmende Strukturen entgegen. Hier setzen die niederschwelligen Angebote der 39 Beratungsstellen an.

Einem Zugang zum Arbeitsmarkt stehen oft die Vermittlungshindernisse im Wege, die sich aus den Biographien der betroffenen Männer und Frauen ablesen lassen - dem Zugang zum Wohnungsmarkt stellt sich dann oft der Bezug von Transferleistungen entgegen.

Eine aktive Teilhabe an der angestrebten solidarischen inklusiven Gesellschaft ist so oft blockiert.
Die Kommunen im Landschaftsverband sind die Ersten, die mit diesem Thema konfrontiert werden.
Sie stehen als Ordnungsbehörden in der Pflicht, gegen die örtliche Wohnungslosigkeit anzugehen und notfalls durch eigene Unterkünfte Obdachlosigkeit überbrückend abzuwenden. Hier lässt sich in den letzten Jahren - nicht nur durch die Herausforderung der Unterbringung von Asylbewerber:innen und Geflüchteten eine deutliche Zunahme der Fallzahlen beobachten.

"Housing First" als neuer Ansatz

Seit einigen Jahren wird das Konzept "Housing First" als Ergänzung der Maßnahmen in diesem Arbeitsfeld diskutiert und auch konkret erprobt (Beispiel: Das Projekt "Housing-First-Fonds", von November 2017 bis November 2020 gefördert durch das MAGS NRW, jetzt in freier Trägerschaft).

Für den Landschaftsverband liegt nun ein Antrag für die Haushaltsberatungen vor, der diese Ideen aufgreift.

Die LWLSPD begrüßt diese Idee grundsätzlich und sehr deutlich als auch eigenes Anliegen, hat allerdings vor den Beratungen im Ausschuss wichtige offene Fragestellungen erkannt, die samt den Antworten der Verwaltung in die weitere Diskussion eingehen sollen.

Das wird insbesondere für die Beziehungen und Verantwortungsregelungen zwischen LWL, Kommunen und Freien Trägern gelten, für die auskömmliche und verantwortbare Finanzierung, die inhaltlich-konzeptionellen Anforderungen an die Mittelempfänger und für die notwendigen Ressourcen, die seitens der Verwaltung oder der Sozialstiftung des LWL bereitzustellen sind.

Die bereits erhaltenen Antworten der Verwaltung machen deutlich, dass mit Beratungsbeginn im Sozialausschuss in der Sitzungsfolge bis zur Landschaftsversammlung im Dezember eine Reihe von Klärungsmöglichkeiten und Präzisierungen genutzt werden können.

Grundsätzliches Problem:
Fehlender Wohnraum, fehlender öffentlich geförderter Wohnraum

Der Sozialbericht für das Jahr 2020 hat es bereits erkennen lassen: Das Grundproblem bei bedrohlichen Wohnsituationen oder Wohnungsverlust ist - wenig überraschend - der Mangel an Wohnraum in NRW. Dieser trifft vor allem einkommensschwache Haushalte, teils auch die Haushalte im Transferbezug.

Gleichzeitig konzentrieren sich "passende" Wohnraumangebote immer deutlich räumlich - was wiederum die sozialen Diskriminierungen verstärkt.

Autor:

Jesaja Michael Wiegard aus Selm

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