Zweite Entlastung beim Kommunalabgabengesetz
Anlieger werden vollständig von Straßenausbaubeiträgen entlastet
Eigentümerinnen und Eigentümer
von Immobilien in Nordrhein-Westfalen werden von Straßenausbaubeiträgen entlastet. Das sieht eine gemeinsame Initiative der Landtagsfraktionen von FDP und CDU vor. „Wir sorgen für eine deutliche Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern mit Immobilien.
Wird die Straße vor dem Haus ausgebaut und damit die Verkehrsinfrastruktur verbessert, entfallen die Beiträge für Eigentümerinnen und Eigentümer vollständig“,
betont Susanne Schneider, FDP-Landtagsabgeordnete aus dem Kreis Unna.
Die Kommunen werden weiterhin
ihren Beitrag leisten. Das Land soll die Beiträge von Bürgerinnen und Bürger zu 100 Prozent übernehmen. Bis zum 30. Juni 2022 soll die Landesregierung ein Konzept zur Abschaffung von Straßenausbaubeiträgen unter Vermeidung von Konnexitätsfolgen für das Land Nordrhein-Westfalen vorlegen. In einem weiteren Schritt soll die Änderung des Kommunalabgabengesetzes für Klarheit sorgen.
Nach über 50 Jahren ohne Änderungen
nimmt die NRW-Koalition bereits die zweite Entlastung beim Kommunalabgabengesetz vor. Bereits im Sommer 2020 hat die NRW-Koalition ein Förderprogramm auf den Weg gebracht, das Bürgerinnen und Bürgern bei den Beiträgen zur Hälfte entlastet hat. „Auch Eigentümerinnen und Eigentümer mit bewilligten Anträgen profitieren, die zur Hälfte bei den Straßenausbaubeiträgen seit 2020 unterstützt werden. Wir wollen auch sie vollständig entlasten“, betont Schneider.
Übernahme Straßenausbaubeiträge
Die NRW-Koalition nutzt die bereits zur Verfügung stehenden Mittel der ersten Entlastungsmaßnahme. „Wir haben gesehen, dass aus vorhandenen Mitteln mehr Potenzial für Entlastung besteht. Das wollen wir zur vollständigen Übernahme der Straßenausbaubeiträge von Bürgerinnen und Bürgern nutzen. Den Landeshaushalt belasten wir dadurch nicht zusätzlich“, erläutert Schneider.
Autor:Jürgen Thoms aus Unna |
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