Gülledüngung startet am 1. Februar
Draußen auf den Feldern beginnen die ersten Arbeiten wieder; den Anfang macht die Gülleausbringung. Ab dem 1. Februar dürfen die Bauern – soweit es die Witterung erlaubt – nach der Winterpause Gülle und Gärsubstrat aus Biogasanlagen fahren.
Dem einen „stinkt es“– dem anderen sind Gülle und Gärsubstrat wertvolle organische Dünger, ohne die auf unseren Feldern wenig gedeihen würde. „Darin sind die Nährstoffe enthalten, die die Pflanzen zum Wachstum brauchen“, sagt der Vorsitzende des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Ruhr-Lippe Hans-Heinrich Wortmann (Kreis Unna, kreisfreie Städte Bochum, Dortmund, Hamm und Herne) und führt weiter aus: „Mit dem Ausbringen dieser natürlichen Düngemittel schließen wir Nährstoffkreisläufe.“
Bewährte Kreislaufwirtschaft
Durch die Gülle, die einen wichtigen Mehrnährstoffdünger darstelle, könne man eine nahezu vollständige Ernährung der Pflanzen sicherstellen. Damit werde dem Boden zurückgegeben, was ihm durch die Ernte der Pflanzen entzogen werde. „Diese Kreislaufwirtschaft hat sich seit Jahrhunderten bewährt“, unterstreicht der Landwirtevorsitzende.
„Bringen wir Bauern Gülle aus, haben wir sowohl die gesetzlichen Regelungen im Blick als auch den Nährstoffbedarf der Pflanzen und die Witterungsverhältnisse“, so Wortmann. Im Winter beispielsweise dürfe keine Gülle ausgebracht werden, denn in dieser Zeit wüchsen die Pflanzen nicht und nähmen somit kaum Nährstoffe auf.
Schutz des Wassers
Mit einsetzender Vegetation werde wieder mit Gülle gedüngt, aber nur dann, wenn einerseits die Böden auch befahrbar seien und andererseits die Pflanzen Nährstoffe benötigten. „Nicht nur beim Zeitraum, auch bei der Menge, der Art und Weise und der Dokumentation sind wir an Gesetze gebunden." Diese dienten in erster Linie dem Gewässerschutz.
Autor:Lokalkompass Unna/Holzwickede aus Unna |
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