Anträge zur Gesellenprüfung rechtzeitig einreichen
Im Handwerk läuft die Frist am 14. Februar ab

Verspätet oder unvollständig eingereichte Prüfungsgesuche können nicht berücksichtigt werden.  | Foto: Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe
  • Verspätet oder unvollständig eingereichte Prüfungsgesuche können nicht berücksichtigt werden.
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Prüflinge aufgepasst: Alle Auszubildende der Handwerksbetriebe im Einzugsgebiet der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe (also auch im Kreis Unna) die bis zum 30. September ihre Ausbildungszeit beenden, müssen ihr Gesellenprüfungsgesuch bis spätestens 14. Februar 2019 bei der Kreishandwerkerschaft Hellweg-Lippe einreichen. Dies gilt auch für Auszubildende, die ihre Prüfung wiederholen oder eine vorzeitige Prüfung beantragen wollen. Antragsformulare sind in den Geschäftsstellen der Kreishandwerkerschaft erhältlich. Für den Kreis Unna ist das: Haus des Handwerks, Nordring 12, in Unna.
Verspätet oder unvollständig eingereichte Prüfungsgesuche können nicht berücksichtigt werden. Dem Antrag müssen daher unbedingt alle auf dem Formular vermerkten Unterlagen vollständig beigefügt werden. Damit alle Prüflinge die gleichen Voraussetzungen erhalten, wird besonders genau auf die Einhaltung des letzten Anmeldetermins am 14. Februar 2019 geachtet.

Autor:

V K aus Unna

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