Die neue Datenschutzverordnung (DSGVO) soll ab den 25. Mai 2018 Inkrafttreten

Viele Fotografen und Hobbyfotografen geht es ab den 25. Mai an den Kragen. Ab 25. Mai soll die neue Datenschutzverordnung (DSGVO) Inkrafttreten. Was heißt das für uns? 

In kurzen Worten wird das bei einem Beispiel kurz und bündig erklärt.
Wenn man z. B. auf einer Veranstaltung ist, wo viele Besucher sind, ist es schon mal unmöglich von der Bühne den Künstler mit dem Publikum zu fotografieren. Man muss jede Person um Erlaubnis fragen, ob sie fotografiert werden möchte oder darf. Für viele Fotografen, als sie es gelesen haben, war das ein Schlag in den Nacken.

Wie sieht es eigentlich aus für die Lokalkompass Seiten, wo viele Berichte über ihr Erlebnis schreiben. Hier wird es auch diese Bestimmungen geben. Also heißt es für uns Leihe, entweder hört man auf diese Seite Berichte zu schreiben oder nur noch Fotos rein setzen, wo keine Personen zu erkennen oder nicht zu sehen sind.

Um die Datenschutzverordnung nicht Inkrafttreten zu lassen, kann man das auch widerrufen .Bei Google kann man über die neue Datenschutzverordnung lesen. 

Wenn das gelingt bleibt die Datenschutzverordnung (ABG) uns erhalten. 

Autor:

Petra Adhikari Chhetri aus Unna

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