Das Anmeldeverfahren für Schulanfänger 2020/2021 ist gestartet

Die betroffenen Eltern erhalten bald Post. | Foto: privat
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In den nächsten Tagen erhalten die Eltern von 522 Kindern, die zum Schuljahr 2020/2021 schulpflichtig werden, Post vom Bereich Schulen der Kreisstadt Unna.

Mit Schreiben vom Freitag, 23. August 2019, werden die Eltern der zukünftigen Schulkinder über das kommende Einschulungsverfahren informiert. Sie erhalten ein Formular, mit dem sie ihr Kind an einer Grundschule ihrer Wahl anmelden und einen Zweitwunsch angeben können. Die Eltern haben außerdem die Möglichkeit, ihr Kind an der Katharinenschule, Katholische Bekenntnisschule, anzumelden, wenn das Kind katholisch ist oder nach den Grundsätzen des katholischen Glaubens unterrichtet und erzogen werden soll.

Das Anmeldeformular muss ausgefüllt bis zum Freitag, 13. September 2019, wieder an die Kreisstadt Unna, Bereich Schulen, zurückgesandt werden. Ab Montag, 16. September 2019, werden die Eltern dann von der Grundschule, in die das Kind aufgenommen werden soll, zu einem Anmeldegespräch eingeladen. Zum vereinbarten Einschulungsgespräch müssen Eltern die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch mitbringen.

Für Rückfragen steht der Bereich Schulen unter Telefon 02303/103-149 zur Verfügung.

Zum Hintergrund:
Schulpflichtig werden die Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2013 und dem 30. September 2014 geboren wurden.Darüber hinaus können Kinder, die nach dem 30. September 2014 geboren wurden, auf Antrag eingeschult werden, sofern sie die erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen sowie in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung trifft hier im Einzelfall die Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens und nach einem Beratungsgespräch mit den Eltern. Die Eltern dieser Kinder können sich bezüglich der notwendigen Anmeldeformulare direkt an den Bereich Schulen wenden.

Das Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die der Wohnung nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. Eine Aufnahme in einer anderen als der nächstgelegenen Gemeinschaftsgrundschule kann erfolgen, wenn die Aufnahmekapazität der entsprechenden Schule noch nicht erschöpft ist.

Für den Fall, dass an der gewünschten Schule mehr Kinder angemeldet werden als Plätze zur Verfügung stehen, werden die Eltern gebeten in dem Anmeldeformular neben der gewünschten Grundschule einen Zweitwunsch anzugeben.In die Katharinenschule werden zunächst vorrangig die Kinder aufgenommen, die katholisch sind oder deren Geschwisterkinder ebenfalls die Katharinenschule besuchen. Danach können im Rahmen der Kapazitätsgrenze weitere Kinder aufgenommen werden.

Autor:

V K aus Unna

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