Brandstiftung wahrscheinliche Ursache
Nach Brand der Tennishalle: Zeugen gesucht!

Die Tennishalle in Königsborn ist komplett abgebrannt. | Foto: Privat
  • Die Tennishalle in Königsborn ist komplett abgebrannt.
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Die Tennishalle des Tennisclubs Grün-Weiß Unna an der Luisenstraße ist abgebrannt. Die Kriminalpolizei hat die Brandstelle gemeinsam mit einem Brandsachverständigen  untersucht. Nach ersten Feststellungen ist von Brandstiftung auszugehen.

Zeugen, die Hinweise zu diesem Sachverhalt geben können, wenden sich bitte an
die Polizei Unna unter der Rufnummer 02303-921 3120 oder 921-0.

Die Feuerwehr war in der Nacht zu Donnerstag, 6. August, stundenlang bei dem Großbrand am Kurpark in Königsborn im Einsatz. Verletzt wurde niemand. Nach dem Brand hat das Ordnungsamt der Stadt Unna den Bereich um die Tennishalle in einem Radius von 100 Metern abgesperrt. Grund dafür ist, dass nach dem Feuer, bei dem die Tennishalle zerstört worden ist, asbesthaltige Teile durch die Luftbewegung verstreut werden.
Das Landesamt für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) nahm am Donnerstag kurzfristig Proben genommen und stellte fest, dass das abgebrannte Dach Asbest enthalten hat. Das Asbest liegt in gebundener Form vor, so dass es nach Feststellung der zuständigen Landesbehörde, wenn es nicht gebrochen oder zerfasert wird, nur bei unsachgemäßer Handhabung schädlich ist.
Noch am Donnerstagabend wird eine von der Stadt beauftragte Reinigungsfirma die öffentlichen Zuwegungen und anliegenden verschmutzten Rasenflächen im Bereich der Jugendkunstschule säubern. Als weitere Sofortmaßnahme hat die Stadt Unna die angrenzenden Tennisplätze gesperrt, wie auch umliegende Wege, die im Anschluss gereinigt werden. Hauseigentümer sollten bei der Reinigung ihrer Grundstücke vorsichtshalber eine FFP2-Maske tragen.
Betroffen waren nach Meldung des LANUV vier Wohnhäuser, deren Bewohner das Ordnungsamt der Stadt Unna in einem persönlichen Gespräch über die Ergebnisse der Beprobung informiert und darauf hingewiesen hat, dass mögliche durch den Brand verursachte Schäden dem eigenen Versicherer zu melden sind. Für den angrenzende Kindergarten, dessen Außenbereich am Vormittag als Vorsichtsmaßnahme noch gesperrt war, konnte das LANUV Entwarnung geben.

Autor:

V K aus Unna

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