Allgemeinverfügung der Stadt Sundern
Weitere Einschränkungen durch Corona-Virus

Der SAE der Stadt Sundern hat am 17.03.2020 eine ergänzende Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen. Von den neuen Regelungen betroffen sind unter anderem Spielplätze, der Einzelhandel sowie Restaurants und Gaststätten. | Foto: pixabay/Grafik Sikora
  • Der SAE der Stadt Sundern hat am 17.03.2020 eine ergänzende Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen. Von den neuen Regelungen betroffen sind unter anderem Spielplätze, der Einzelhandel sowie Restaurants und Gaststätten.
  • Foto: pixabay/Grafik Sikora
  • hochgeladen von Diana Ranke

Das Land NRW hat am 17. März 2020 einen fortschreibenden Erlass zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen veröffentlicht. In Ergänzung zu den am 15. März 2020 angeordneten Maßnahmen gelten ab sofort weitere Maßnahmen, um flächendeckend zu einer weiteren Verzögerung der Infektionsdynamik beizutragen. Der SAE der Stadt Sundern hat am 17.03.2020 hierzu eine ergänzende Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Corona-Virus erlassen. Von den neuen Regelungen betroffen sind unter anderem Spielplätze, der Einzelhandel sowie Restaurants und Gaststätten.

So sind alle Kneipen, Cafés und Ausstellungen zu schließen, ebenso wie alle Spiel- und Bolzplätze sowie alle Angebote von Freizeitaktivitäten. Restaurants und Speisegaststätten dürfen frühestens ab 6 Uhr öffnen und sind spätestens ab 15 Uhr zu schließen. Übernachtungsangebote zu touristischen zwecken sind untersagt. Das gilt auch für Campingplätze.

Was bleibt geöffnet?

Bis auf die nachstehend genannten Ausnahmen sind alle Einzelhandelsgeschäfte zu schließen:

  • Einzelhandel für Lebensmittel
  • Abhol- und Lieferdienste
  • Getränkemärkte
  • Apotheken, Sanitätshäuser und Drogerien
  • Tankstellen
  • Banken und Sparkassen, Poststellen
  • Friseure, Reinigungen, Waschsalons
  • Zeitungsverkauf
  • Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte

Großhandel, Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiter nachgehen.

Öffnung an Sonn- und Feiertagen

Folgenden Geschäften ist bis auf Weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13:00 bis 18:00 Uhr gestattet (dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag):

  • Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel
  • Wochenmärkten
  • Abhol- und Lieferdiensten sowie Apotheken,
  • außerdem Geschäften des Großhandels.

Sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlagen treffen.

Keine Versammlungen unter freiem Himmel

Alle Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt. Dieses Verbot schließt grundsätzlich auch Versammlungen unter freiem Himmel wie Demonstrationen ein. Diese können nur im Einzelfall nach vorheriger Durchführung einer individuellen Verhältnismäßigkeitsprüfung zugelassen werden. Ausgenommen von diesem Verbot bleibt der Wochenmarkt, der der Nahversorgung der Be-völkerung dient.Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben.

Allgemeinverfügung

Die Allgemeinverfügung betrifft zahlreiche weitere Bereiche, die vollständige Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Stadt Sundern im Bereich der „Öffentlichen Bekanntmachungen“ und auf der Informationsseite zum Corona-Virus
https://www.sundern.de/aktuelles/corona-virus/ abrufbar.

Autor:

Lokalkompass Arnsberg-Sundern aus Arnsberg

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

5 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.