Weiterbildung für Kraftfahrer alleine reicht nicht

Seid ein paar Jahren gilt das Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz für LKW Fahrer. Dieses Gesetz gibt vor, das LKW Fahrer und Fahrerinnen alle 5 Jahre eine Weiterbildung vorweisen müssen, um die Fahrerlaubnis verlängern zu können. Keine Weiterbildung, keine verlängerung des Führerscheins.

LKW Fahrer sind dafür ja bekanntlich zuständig, Waren von A nach B zu bringen und das in der Zeit die durch Gesetzliche Bestimmungen wie etwa der VO 561/2006/EG oder der Fahrpersonalverordnung bestimmt werden.

Auch wenn der allgemeine Tenor etwas anderes behauptet, so kennen die Fahrer und Fahrerinnen diese Bestimmungen der Lenk und Ruhezeiten.

Doch die Zeit zeigt, das hier nachgebessert werden muss. Allerdings nicht bei dem Fahrpersonal, sondern viel mehr bei denen, die die Tourenplanung vornehmen. Also die, die Tag für Tag in der Disposition sitzen, nach neuen Aufträgen suchen und diese ohne jedwedige Beachtung der Lenk und Ruhezeiten auf die Fahrzeuge verteilen, die sich gerade in der "Nähe" des Ladeortes befinden. Selten fragt ein solcher Disponent den Fahrer ob er noch genügend Fahrzeit oder auch Arbeitszeit hat, um diese Ladung aufnehmen zu können.
Lapidar ausgedrückt heißt es nur: "Fahr dahin und lad das und das!"

Doch hier liegen dann auch meißtens die Ursachen für Übermüdung, Konzentrationsmangel, was nicht gerade selten auch zu Unfällen führt.

Auch die Leute in einer Disposition sind nach der EU Verordnung 561/2006/EG dazu verpflichtet, jede Tour so zu planen, das diese innerhalb der Gesetzlichen Vorgaben zur Lenk und Ruhezeit zu schaffen sind.
Das bedeutet dann auch zwangsläufig das diese bekannt sein müssen. Doch das ist selten der Fall.

Somit muss hier eine gesetzliche Regelung her, das auch Speditionskaufleute und einfache Disponenten in Regelmäßigen Abständen Ihr Wissen in diesem Bereich auffrischen müssen und auch danach die Touren zu planen haben, damit unsere Straßen wieder sicherher werden und die Unfälle mit LKW's weniger werden.

Letzteres setzt allerdings vorraus, das der Gesetzgeber diesbezüglich die Kontrollen in den Betrieben steigert, bzw. endlich mal damit beginnt nicht immer nur das letzte Glied der Kette (den Fahrer) zu bestrafen, sondern auch denjenigen der für die Tourenplanung verantwortlich ist.

Autor:

Christian Rumpf aus Sundern (Sauerland)

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