Weiterhin Stallpflicht für Geflügel im HSK
Vogelgrippe: Beobachtungsgebiet in Sundern aufgehoben
Mit der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 19. April 2021 hat das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises das Beobachtungsgebiet in der Gemeinde Eslohe und den Städten Schmallenberg, Sundern und Meschede aufgehoben. Die Allgemeinverfügung ist am Dienstag, 20. April, in Kraft getreten, jedoch hat die Aufhebung des Beobachtungsgebietes keinerlei Auswirkungen auf die Stallpflicht. Das teilte die Pressestelle des HSK mit.
Denn weiterhin gilt die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel und des Verbots der Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelausstellungen sowie ähnlicher Veranstaltungen für Geflügel im Hochsauerlandkreis vom 26. März 2021. Ursache des Beobachtungsgebietes bzw. ehemaligen Sperrbezirkes war der Ausbruch der Geflügelpest in einer Putenhaltung in Eslohe-Cobbenrode.
Autor:Diana Ranke aus Arnsberg-Neheim |
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