Weiterhin Stallpflicht für Geflügel im HSK
Vogelgrippe: Beobachtungsgebiet in Sundern aufgehoben

Mit der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 19. April 2021 hat das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises das Beobachtungsgebiet in der Gemeinde Eslohe und den Städten Schmallenberg, Sundern und Meschede aufgehoben.  | Foto: H. Schmälzger
  • Mit der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 19. April 2021 hat das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises das Beobachtungsgebiet in der Gemeinde Eslohe und den Städten Schmallenberg, Sundern und Meschede aufgehoben.
  • Foto: H. Schmälzger
  • hochgeladen von Diana Ranke

Mit der Tierseuchenrechtlichen Allgemeinverfügung vom 19. April 2021 hat das Veterinäramt des Hochsauerlandkreises das Beobachtungsgebiet in der Gemeinde Eslohe und den Städten Schmallenberg, Sundern und Meschede aufgehoben. Die Allgemeinverfügung ist am Dienstag, 20. April, in Kraft getreten, jedoch hat die Aufhebung des Beobachtungsgebietes keinerlei Auswirkungen auf die Stallpflicht. Das teilte die Pressestelle des HSK mit.

Denn weiterhin gilt die Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel und des Verbots der Durchführung von Geflügelmärkten, Geflügelausstellungen sowie ähnlicher Veranstaltungen für Geflügel im Hochsauerlandkreis vom 26. März 2021. Ursache des Beobachtungsgebietes bzw. ehemaligen Sperrbezirkes war der Ausbruch der Geflügelpest in einer Putenhaltung in Eslohe-Cobbenrode.

Autor:

Diana Ranke aus Arnsberg-Neheim

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

9 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.