Erörterungstermin für den Bau zweier Windenergieanlagen fällt aus
Termin ist auf unbestimmte Zeit verschoben
Der für den 24. März angesetzte Erörterungstermin im Rahmen des Verfahrens zur Erteilung einer Genehmigung gemäß § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen in Sundern-Hagen der Enertrag AG wird auf unbestimmte Zeit verschoben (§ 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG).
Sofern ein Ersatztermin für die Erörterung festgelegt wird, erfolgt eine erneute Bekanntmachung gemäß den verfahrensrechtlichen Vorgaben. Die Öffentliche Bekanntmachung kann auf der Internetseite des Hochsauerlandkreises unter www.hochsauerlandkreis.de/hochsauerlandkreis/buergerservice/bauen/wohnen/kataster/bekanntmachung-oeff eingesehen werden.
Autor:Lokalkompass Arnsberg-Sundern aus Arnsberg |
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