Corona-Soforthilfe
Sonderprogramm „Heimat 2020“ : 15.000 Euro pro Verein möglich

Sunderns Bürgermeister Ralph Brodel (r., hier mit Rainer Mühlnickel, Amtsoberst Freienohl), begrüßt das Sofortprogramm "Heimat 2020."  | Foto: Stadt Sundern
  • Sunderns Bürgermeister Ralph Brodel (r., hier mit Rainer Mühlnickel, Amtsoberst Freienohl), begrüßt das Sofortprogramm "Heimat 2020."
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Corona hat viele Veranstaltungen auch von Vereinen verhindert und damit auch Einnahmen gekostet. Einnahmen, mit denen die Vereine häufig das ganze Jahr über ihre Angebote überhaupt erst anbieten können. Dies hatten viele Bürgermeister beim Land angemahnt, jetzt hat das Land reagiert. Bis zu 15.000 Euro pro Verein stellt das Land ab sofort an Hilfen bereit.

„Ein guter Schritt“, so der Sunderner Bürgermeister Ralph Brodel, „denn Vereine prägen unsere Gesellschaft, die Stadt und die Dörfer. Vom Musikverein zum Sportverein. Von der Schützenbruderschaft bis hin zur Freiwilligen Feuerwehr“. Für gemeinnützige Vereine und Organisationen wird die Finanzspritze des Landes jetzt ein möglicher Rettungsanker sein.
Mit dem finanziellen Zuschuss ist es den heimischen Vereinen möglich, bis zu 15.000 Euro Unterstützung zu beantragen, um durch Corona bedingte Liquiditätsengpässe beispielsweise durch abgesagte Veranstaltungen oder den Wegfall von Mieteinnahmen zu überwinden und die Zukunft der Vereine und des Vereinslebens zu sichern.

Für Vereine und Heimat stark machen

„Für die Sicherung der Vereine und unserer Heimat müssen wir uns stark machen“ so Bürgermeister Brodel. Daher begrüßt der Bürgermeister ausdrücklich das Sonderprogramm „Heimat 2020“
der Landesregierung NRW. Er verweist darauf, wie viele Menschen sich in Sundern ehrenamtlich und somit unentgeltlich für alle Bürger engagieren. Dies sei gerade in den letzten, doch schweren Monaten durch die Corona-Pandemie noch deutlicher geworden. Schnell hätten sich Hilfsgemeinschaften in den Städten und Dörfern gebildet. „Das darf nicht einfach wegbrechen, nur, weil die Vereine unverschuldet in finanzielle Schieflagen geraten“, so Brodel weiter. Genaue Informationen zur Antragsstellung, welche Vereine antragsberechtigt sind, sowie weitere Informationen sind erhältlich unter https://www.mhkbg.nrw/themen/heimat/sonderprogramm-heimat-2020.

Autor:

Diana Ranke aus Arnsberg-Neheim

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