Bürger wehren sich: 2677 Stimmen für "Nelliusstraße" in Hachen

Die Bürgerinitiative wehrt sich gegen eine Umbenennung der Nelliusstraße in Hachen.
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Gestern Morgen übergab die Bürgerinitiative „Nelliusstraße bleibt Nelliusstraße“ 2677 Unterschriften an Sunderns Bürgermeister Detlef Lins und brachte damit ein Bürgerbegehren auf den Weg, dass die Umbenennung besagter Straße in Hachen verhindern soll.

Anfang September waren die Anwohner in einer Anliegerversammlung über die Umbenennung informiert worden, die der Rat beschlossen hatte. Begründung: Der Namensgeber Georg Nellius habe eine nationalsozialistische Vergangenheit habe (der WA berichtete). Die Bürgerinitiative sieht das anders. Neben den Unterschriften übergab Ulrich Lübke auch eine Kopie der Entnazifizierungsurkunde von Nellius an Bürgermeister Lins.
Der erläuterte das weitere Prozedere: Zunächst werden die vorliegenden Unterschriften für das Bürgerbegehren auf ihre Gültigkeit geprüft. Teilnahmeberechtigt waren alle wahlberechtigten Bürger ab 16 Jahren, die mindestens seit drei Monaten bei der Stadt Sundern gemeldet sind, 1889 gültige Unterschriften wären nötig.
„Danach wird die Thematik dem Rat vorgelegt“, erklärte Lins. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die vorhandene Beschlusslage bleibt bestehen, d.h. die Straße wird umbenannt, „oder es gibt eine andere Lösung.“ Sollte die Straße umbenannt werden, hätten die Hachener die Möglichkeit, Vorschläge zu machen. Aber: „So weit sind wir noch nicht“, so Lins.
Bleibt die vorhandene Beschlusslage für die Umbenennung der Straße bestehen, gibt es einen Bürgerentscheid. 20 Prozent der bei der Kommunalwahl Wahlberechtigten müssten für die Beibehaltung des Straßennamens stimmen. Das bedeutet, es wären 4.723 gültige Stimmen nötig.

"Demokratische Prozesse können wir nicht vom Geld abhängig machen"

Ulrich Lübke gab zu bedenken, dass ein solcher Bürgerentscheid auch einen Kostenpunkt darstelle. „Demokratische Prozesse können wir nicht vom Geld abhängig machen“, entgegnete Lins, „wir werden das adäquat durchführen.“
Die vorliegenden Unterlagen werden jetzt zusammengefasst und dem Rat als Vorlage vorgelegt, damit dieser umfassend informiert ist. „Die Fraktionen sehen das sehr unterschiedlich“, bemerkte Lins. Die Entscheidung wird in der nächsten Ratssitzung am 6. Februar fallen.
„Wenn es einen Bürgerentscheid gibt, läuft das ähnlich wie bei einer Wahl: Die Bürger werden informiert und können sich dann per Briefwahl oder in einem Wahllokal beteiligen“, erklärte Heinz Schröder (Hauptamt Stadt Sundern). Die Stimmabgabe erfolgt innerhalb einer fest gelegten Frist.
Weitere Informationen zur Vorgehensweise sind in der Satzung der Stadt Sundern für die Durchführung von Bürgerentscheiden unter www.sundern.de/Ortsrecht.1680.html erhältlich.Weitere Informationen

Weiteres Prozedere:

Alle Unterschriften werden gem. der gesetzl. Vorgabe, § 26 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), durch das Bürgerbüro/Einwohnermeldeamt überprüft.
Über das Bürgerbegehren muss der Rat unverzüglich entscheiden, § 26 Abs. 6 GO NRW. Dies wird in der Sitzung am 6. Februar 2014 geschehen.
Entspricht der Rat dem zulässigen Bürgerbegehren nicht, so ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen, § 26 Abs. 6 GO NRW.

Die Bürgerinitiative wehrt sich gegen eine Umbenennung der Nelliusstraße in Hachen.
Gestern übergaben Monika Müller, Ulrich Lübke und Horst Kohlmann (r.) von der Bürgerninitiative „Nelliusstraße bleibt Nelliusstraße“ das Bürgerbegehren an Bürgermeister Detlef Lins.
Autor:

Diana Ranke aus Arnsberg-Neheim

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