Zivilprozess
Stadt Sprockhövel verliert vor Gericht – Kioskbetrieb am Busbahnhof in Niedersprockhövel läuft vorerst weiter
In einem Zivilprozess der Zentralen Gebäudebewirtschaftung (ZGS) der Stadt Sprockhövel gegen den Betreiber des Kiosks am Busbahnhof in Niedersprockhövel sprach Richterin Strathausen jetzt ein Urteil. Die Klage der Stadt Sprockhövel auf Räumung und Herausgabe des Kiosks wurde abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Stadt Sprockhövel.
Der Kiosk am Busbahnhof in Niedersprockhövel ist seit nunmehr acht Jahren fast eine Institution. "Über 50 Schulkinder besuchen mich hier an jedem Schultag", sagte Inhaber Eroglu im Pressegespräch und ergänzt, „“ich habe nichts Schlechtes getan, immer reichlich Steuern bezahlt und verstehe überhaupt nicht, warum man mir meine Existenz rauben will“. Die Stadt Sprockhövel hatte seinen Mietvertrag zum 31.3.2018 gekündigt. Dagegen hatte Eroglu Rechtsmittel eingelegt.
„Ich verkaufe neben den typischen Waren eines Kiosks auch Tickets vom VRR und betreibe einen Paketshop. Die Kunden meines Kiosks sind vom Kindesalter bis weit über 70 Jahren“, sagt der Unternehmer. Außerdem nutzen nicht nur Busfahrer seine Toilettenanlage.
Über 700 Unterschriften seiner zufriedenen Kunden, die sich für den Erhalt des Kiosks ausgesprochen haben, will Yüksel Eroglu gesammelt und dem Gericht übergeben haben.
Neben dieser Welt des kleinen Kiosks mit Süßigkeiten und frischem Kaffee beanstanden manche Kritiker das Umfeld um den Kiosk herum. Alkoholisierte Personen und entsprechende Ruhestörungen und Belästigungen sollen Bürger veranlasst haben, Beschwerden bei der ZGS einzureichen.
Die Kiosk-Stammkunden Bernd und Roland sehen das anders. Was sich auf der Bank hinter dem Kiosk abspielt, hat mit dem Kiosk nichts zu tun, sagen beide im Pressegespräch und betonen, dass der Kiosk-Betreiber rigoros durchgreift und auch schon einigen Störenfrieden Hausverbot erteilt hat. Auch eine der Redaktion namentlich bekannte Erzieherin des benachbarten Kindergartens äußert keine konkreten Beschwerden. „Natürlich ist das für unsere Kinder nicht immer schön zu sehen, wenn man dort auf der Bank alkoholisierte Personen sieht“, sagt sie auf Nachfrage und ergänzt, „mich stört mehr, dass dort im Bereich der Bank oftmals Hunde längere Zeit angebunden sind“.
Kein Angstraum
Nach Auskunft von Polizei-Pressesprecherin Vera Viebahn ist der Bereich um den Kiosk kein Angstraum. „Wir zeigen dort Präsenz etwas höher als im Mittelmaß“, ergänzt sie und beziffert die bisherigen Polizei-Einsätze in diesem Jahr rund um Busbahnhof, Kirche und untere Hauptstraße mit fünf Ruhestörungen, drei Streitigkeiten, vier Hilflosen Personen und sieben angezeigten Körperverletzungen.
Einvernehmliche Lösung scheiterte vor Gericht
Im Zivilstreit vor dem Amtsgericht versuchte Richterin Strathausen, zu Beginn der Gerichtsverhandlung eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Nachdem der auf Räumung beklagte Kiosk-Inhaber angeboten hatte, erst mit der geplanten Verlegung des Busbahnhofes seinen Kiosk aufzugeben, strebte die ZGS einen deutlich früheren Termin im Frühjahr des nächsten Jahres an.
„Sie kennen die Bestimmungen ihres eigenen Mietvertrages nicht“, sagte darauf Rechtsanwalt Nicolas Balzer, der den Betreiber des Kiosks vertrat zum Leiter der ZGS und beantragte vor Gericht, die Klage der Stadt Sprockhövel kostenpflichtig abzuweisen. Die Stadt Sprockhövel habe versäumt, ausreichende Gründe, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen, dem Gericht vorzutragen.
Diesem Antrag folgte dann Richterin Strathausen und wies die Klage der Stadt Sprockhövel ab, die auf Räumung und Herausgabe des Kiosks geklagt hatte.
Der STADTSPIEGEL berichtet weiterhin.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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