Niedersprockhövel
Nachbarin sieht Sprockhöveler beim Betrachten von Kinderpornografie - Anzeige
Ein 59-jähriger aus Sprockhövel erhielt heute wegen des Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Bildern und Videos eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Weiterhin muss er 2.000 Euro in monatlichen Raten an den Kinderschutzbund Hattingen/Sprockhövel zahlen.
Bei der Verlesung der Anklageschrift mit den umfangreichen Detailschilderungen der auf den Bildern und Videos entdeckten Missbrauchshandlungen an Kleinkindern, Kindern und Jugendlichen sackte der Angeklagte immer mehr in sich zusammen.
Er räumte alle Anklagevorwürfe vollumfänglich ein und schilderte, seit vielen Jahren durch zahlreiche Erkrankungen körperlich und psychisch angeschlagen zu sein und sich seit dieser Zeit immer mehr, selbst von seiner Familie, abgekapselt zu haben.
Seit drei Jahren will er jetzt in fachärztlicher Behandlung sein und davor jahrelang wahllos pornografische Bilder und Videos auf zahlreiche Datenträger runtergeladen haben. Dabei will er nicht an kinder- und jugendpornografischem Material interessiert gewesen sein, sein Fokus sei auf Hausfrauen-Pornografie gewesen.
Als eine Nachbarin allerdings durch ein Fenster bemerkte, wie der Angeklagte auf seinem PC kinderpornografisches Material betrachtete, informierte sie die Polizei.
Wohnungsdurchsuchung war beeindruckend
Bei der darauffolgenden Wohnungsdurchsuchung, die einen nachhaltigen Eindruck beim Angeklagten hinterließ, wurden zahlreiche Datenträger und Computer mit entsprechenden Bildern und Videos sichergestellt. Den Spezialisten der Polizei gelang es dann, viele schon gelöschte Kinder- und jugendpornografische Bilder und Dateien auf den Datenträgern wieder sichtbar zu machen.
Auch eine Tasche mit Fesselwerkzeugen wurde beschlagnahmt, die der Angeklagte früher für eigene private Zwecke angeschafft haben will.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft plädierte für den verbotenen Besitz der vorgenannten Bilder und Videos eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten gegen den Sprockhöveler zu verhängen, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden könne. Weiterhin plädierte sie für eine Geldauflage von 2.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation.
Strafverteidiger Schumacher plädierte für den nach seiner Ansicht körperlich und psychisch angeschlagenen Mandanten, der sich im Tatzeitraum nicht mehr unter Kontrolle hatte, was er runterlud, auf eine angemessene Bewährungsstrafe.
Richter Kimmeskamp schloss sich dann dem Plädoyer der Staatsanwältin an, verhängte tat- und schuldangemessen für den Besitz von über 2.500 Dateien kinder- und jugendpornografischem Material eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, setzte diese für drei Jahre zur Bewährung aus und verhängte zusätzlich eine Geldstrafe von 2.000 Euro, die der Angeklagte in monatlichen Raten an den Kinderschutzbund Hattingen/Sprockhövel zahlen muss.
Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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