Schöffengericht in Hattingen
Maschinenpistole auf dem Richtertisch
Ein 49 Jahre alter Sprockhöveler hatte sich heute wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und gegen das Waffengesetz vor dem Schöffengericht zu verantworten. Er erhielt dafür am Ende der Hauptverhandlung eine Freiheitsstrafe von 21 Monaten, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Der Angeklagte hat schon seit Jahren einen Hang zu Waffen. Früher importierte er nach eigenen Angaben mit seinem damaligem Geschäftspartner "Dekorationswaffen" aus England. Im Jahre 1999 kam er diesbezüglich mit dem Gesetz in Konflikt und musste für einige Jahre in´s Gefängnis. Danach wechselte er seinen Beruf.
Nachdem Staatsanwältin Klima die Anklageschrift verlesen hatte, schilderte der Angeklagte ausführlich, wie es zu dem Fund der Waffen, der Munition und des Sprengstoffes im Juni 2016 in Sprockhövel gekommen war.
Bei der Durchsuchung seiner Wohnung muss die Polizei wohl im Jahre 1999 eine Maschinenpistole, Zubehör, Munition und Sprengstoff in einem Versteck übersehen haben.
Als der Angeklagte 2013 die Küche in seinem Haus erneuern wollte, stieß er auf diese versteckten Gegenstände, an die er gar nicht mehr gedacht haben will. Nun hatte er bereits 2002 von den Behörden ein lebenslanges Besitzverbot von Waffen, waffenähnlichen Gegenständen und Munition jedweder Art erhalten.
Maschinenpistole im Erdöltank
Anstatt sich nach dem Fund sofort der Polizei zu offenbaren, packte der Angeklagte aus Angst die Maschinenpistole, die Munition und Zubehör in eine blaue Tonne, verschloss diese und versteckte bzw. lagerte sie in dem Erdöltank des Elternhauses.
Dort „schlummerte“ sie längere Zeit im Öl. Als eine Servicefirma bei den Eltern des Angeklagten unangekündigt vorsprach und eine Reinigung des Erdöltanks anbot und durchführte, entdeckte der Servicemitarbeiter dieser Firma die besagte blaue Tonne.
Als er die Tonne öffnete, bekam er einen gehörigen Schrecken und verständigte sofort die Polizei. Diese beschlagnahmte dann nicht nur eine schussfähige MP5 Maschinenpistole, sondern auch Schalldämpfer, über eintausend Schuss Munition, eine Schreckschusspistole und drei Elektro-Impulsgeräte, also als Taschenlampen umgebaute Elektroschocker. Weiterhin fanden die Beamten Sprengmittel mit Industriezündern.
Freiheitsstrafe auf Bewährung "mit Bauchschmerzen"
Aufgrund dieser vielen Straftatbestände plädierte Staatsanwältin Klima am Ende der Beweisaufnahme auf eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren. Aufgrund der glaubhaften Einlassung des Sprockhövelers und einer günstigen Sozialprognose plädierte sie „mit Bauchschmerzen“ dafür, diese Strafe noch einmal zur Bewährung auszusetzen.
Das Schöffengericht schloss sich dieser Empfehlung an, verhängte jedoch für die zahlreichen Gesetzesverstöße eine Gesamt-Freiheitsstrafe von 21 Monaten. Diese wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, in der sich der Angeklagte straffrei führen muss. Außerdem muss er 500 Euro Geldstrafe bezahlen.
„Wir haben Ihr vollumfängliches Geständnis gewürdigt. Sie haben bei dem Fund den Kopf in den Sand gesteckt, hätten besser sofort die Polizei informieren sollen“, sagte Richter Kimmeskamp zum Angeklagten.
Dieser verzichtete logischerweise auf die Rückgabe aller beschlagnahmten Waffen, der Waffenbestandteile, der Munition und des Sprengstoffes.
Wenn nicht innerhalb einer Woche Rechtsmittel eingelegt werden, erlangt dieses Urteil Rechtskraft.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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