Sprockhövel
Landgericht weist Sprockhöveler in psychiatrisches Krankenhaus ein

Nur knapp überlebte eine 56-jährige Sprockhövelerin im August 2020 eine körperliche Attacke ihres psychisch kranken 25-jährigen Sohnes. Für dieses Delikt wurde er heute wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, gleichzeitig allerdings in eine psychiatrische Fachklinik für vorerst mindestens ein Jahr eingewiesen.
Die Vorgeschichte ist an Tragik kaum zu überbieten. Seit zwei Jahren wusste die Mutter des Angeklagten, dass ihr Sohn schwer psychisch erkrankt war. „Ich bin von Arzt zu Arzt gelaufen und beide Hausärzte konnten mir nicht wirksam helfen“, sagte die Mutter heute im Landgericht zum STADTSPIEGEL. Erschüttert war sie noch immer über die Aussage der Ärzte, „es muss erst etwas passieren, dann bekommen sie wirksame Hilfe“.
Und dann passierte es. Am 28. August war sie nachmittags nach Hause gekommen, hatte ihrem Sohn etwas vom Schnellimbiss mitgebracht. Obwohl er damals in einer ambulanten psychiatrischen Reha-Einrichtung war, fiel ihr zunächst an seinem Verhalten nichts auf. Das änderte sich, als sie ihn mit Blick auf eine Bierdose ermahnte, keinen Alkohol zu trinken. Denn das sei gefährlich in Kombination mit seinen Medikamenten.

Nur knapp überlebt

Unmittelbar danach kam es zu körperlichen Übergriffen des Sohnes auf seine Mutter. Sie erlitt dabei massive Verletzungen. Fast sämtliche Knochen ihres Gesichtsbereiches brachen durch Schläge, die der Angeklagte, ihr Sohn, mit einem Gegenstand auf sie ausführte. Mehrere Stunden war sie bewusstlos und hat, so sagte Staatsanwalt Dr. Seeger heute, nur mit großem Glück überlebt, weil ihr Sohn sich plötzlich seiner Attacke bewußt wurde und selbst den Notruf wählte.
Psychisch krank ist der Sprockhöveler, und das seit mindestens drei Jahren. Die vom Landgericht bestellte psychiatrische Gutachterin Dr. Marianne Miller attestierte dem jungen Angeklagten zum Tatzeitpunkt eine Steuerungs- und Schuldunfähigkeit. Sie empfahl dringend eine entsprechende Behandlung in einer geschlossenen Fachklinik, um den Angeklagten und die Allgemeinheit zu schützen.

Angeklagter ist schuldunfähig

Dem kamen heute die fünf Richter der XXV. Strafkammer des Landgerichtes nach. Richter Dr. Dörlemann verkündete das Urteil der Strafkammer, sprach den Angeklagten wegen Schuldunfähigkeit frei und wies diesen dann gleichzeitig unbefristet in eine psychiatrische Fachklinik ein. Er erläuterte das Verfahren einfühlsam und umsichtig dem Angeklagten, der selbst eine Behandlung wünscht, eine umfassende gesetzliche Betreuung anstrebt und in einer entsprechenden Einrichtung leben möchte.
Sein Verteidiger Rechtsanwalt Tim Salewski aus Hattingen, hatte sich noch in der Beweisaufnahme und in seinem Plädoyer stark für einen Freispruch des Angeklagten eingesetzt und den Richtern der Strafkammer verschiedene Möglichkeiten einer wirksamen Behandlung seines intelligenten, einsichtigen und behandlungswilligen Mandanten in einer geeigneten Wohngruppe, nicht jedoch in einer geschlossenen Fachklinik, aufgezeigt.
Diesem Plädoyer kamen die Richter mit ihrem Urteil dann aber nicht nach und verfügten die entsprechende Einweisung. Ein Jahr nach Rechtskraft des Urteils wird dann erstmals geprüft, ob die Behandlung in der geschlossenen Fachklinik weiter fortgesetzt werden muss.

Autor:

Hans-Georg Höffken aus Hattingen

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