Sprockhövel
Betrug am eigenen Vater - Frühere Sozialarbeiterin bleibt weiter im Gefängnis
Eine frühere Sozialarbeiterin aus Sprockhövel stand bereits mehrmals vor dem Strafrichter. Über 20 Fälle des Betruges gehen seit Jahren auf das Konto der Angeklagten. Unter Einbeziehung bzw. Auflösung früherer Urteile wurde sie heute wegen Betruges von den Richtern des Hattinger Schöffengerichtes zu Freiheitsstrafen von insgesamt drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Sie bleibt in Haft.
Die 45-Jährige wirkte blass, als sie aus der Arrestzelle des Amtsgerichtes in den Sitzungssaal geführt wurde. Seit Ende Juli 2020 verbüßt sie in einer JVA eine einjährige Freiheitsstrafe.
Ihre Spielsucht mit Sportwetten soll seit Jahren der Grund sein, warum sich die Angeklagte in der Vergangenheit hoch verschuldete und diverse Betrugstaten beging. „Das ist bei mir irgendwann völlig außer Kontrolle geraten“, sagte die Sprockhövelerin vor Gericht aus. Rechtskräftige Verurteilungen waren dann auch der Grund dafür, dass sie vor Jahren ihren Beamtenstatus verlor und den öffentlichen Dienst verlassen musste.
Staatsanwältin Kaufmann beschuldigte die Sprockhövelerin in der heutigen Hauptverhandlung, sieben Betrugstaten begangen zu haben. Wiederholt hatte sie hochwertige Waren über ebay angeboten, dafür Gelder kassiert, die Ware aber weder besessen noch geliefert.
Ihre Spielsucht und deren Auswirkungen hatte die Angeklagte nach eigener Aussage jahrelang vor ihrer Familie verheimlicht. Unter dem Vorwand, Handyverträge, die auf den Namen ihres Vaters liefen, verlängern zu müssen, hatte sie diesen zu einem Video-Ident-Verfahren überredet und ohne sein Wissen damit bei der Targobank im Jahre 2016 auf seinen Namen einen Kredit von 8.500 Euro aufgenommen. Als die pünktlichen Ratenzahlungen ausblieben, wurden gegen den Vater, der von dem Darlehen nichts wusste, Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet.
Staatsanwältin beantragt 5 Jahre Haft – Strafverteidiger eine Strafe auf Bewährung
Am Ende der Beweisaufnahme plädierte Staatsanwältin Kaufmann unter Berücksichtigung des umfassenden Geständnisses der Angeklagten und unter Aufhebung früherer Urteile auf Verhängung einer Gesamtstrafe von 5 Jahren ohne Bewährung wegen gewerbsmäßigen Betruges.
Das sah Strafverteidiger Dr. Hanisch anders. Er plädierte für seine geständige Angeklagte auf Verhängung einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung mit entsprechender Auflage der Behandlung in einer Fachklinik ausgesetzt werden sollte. Seit einigen Monaten sei seine Mandantin bis zum Haftantritt bereits bestrebt gewesen, durch eine Therapie von ihrer Spielsucht loszukommen. „Eine Spielsucht kann man nicht in der JVA therapieren, sagte Dr. Hanisch und bat die Richter des Schöffengerichtes, dieses bei der Urteilsfindung zu berücksichtigen.
Richter Kimmeskamp verkündete dann nach längerer Beratung das Urteil der drei Richter des Schöffengerichtes. Unter Aufhebung früherer Urteile wurden tat- und schuldangemessen unter aller für und gegen die Angeklagte sprechenden Fakten Freiheitsstrafen von insgesamt 42 Monaten, das sind drei Jahre und sechs Monate ohne Bewährung verkündet. „Das umfassende Geständnis und die heutige Einsicht der früheren Sozialarbeiterin mindert nicht die kriminelle Energie, andere Leute betrogen zu haben“, sagte Richter Kimmeskamp in seiner Urteilsbegründung.
Noch im Gerichtsgebäude kündigte Rechtsanwalt Hanisch an, im Namen seiner Mandantin gegen dieses Urteil Rechtsmittel einzulegen.
Autor:Hans-Georg Höffken aus Hattingen |
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