Für 19 Euro von der Deutschen Post als tot registriert
Ein Nachsendeauftrag kostete mich 19 Euro.
Bisherige Adresse und künftige Adresse konnte ich zweifelsfrei eintragen, wenngleich zur neuen Adresse keine Vorgabe (Name, Vorname) steht und ich auf Nachfragen dort unter Sonstiges meinen Namen angeben sollte.
Namen wurden nur unter "Auftraggebende" gefordert. Welche aber nun? Nur Verstorbene oder auch die für die Neuzustellung? Erst gab ich beide an und strich dann aber meinen Namen, da ich diesen ja unter „Sonstiges“ eingetrug.
Gestern bekam ich die Bestätigung meines Nachsendeauftrages von der Deutschen Post.
1. Briefadresse war die des Verstorbenen mit handschriftlicher Ergänzung meiner Adresse.
2. Unter „Verstorbene Personen“ waren sowohl der Verstorbene als auch ich eingetragen – ich also tot
3. Die bisherige Adresse und die neue (meine) waren korrekt, so dass ich somit doch noch als lebend gewertet werde
Da gibt es einen kostenpflichtigen Auftrag, in dem nur Namen von Toten zählen und die Nachsendeadresse namenlos gefordert wird.
Wenn dann der Nachsendeauftrag an den Verstorbenen gesandt wird, hörte ich per Telefon allein die Bemerkung, dass das Geschilderte allein dem Rechner zuzuschreiben sei, der das halt so macht.
Gut, dass man die Auftragsbestätigung bekommt und man somit verhindern kann, von der Deutschen Post als zumindest teilweise tot erklärt/geführt zu werden.
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Autor:Uwe Zerbst (Gotha/Thüringen) aus Bochum |
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