Formular muss bis zum 4. Oktober abgegeben werden
Anmeldungen für Schulanfänger gestartet
2008 wurden die Schulbezirke für öffentliche Grundschulen abgeschafft. Es steht den Eltern seitdem frei, ihr Kind an einer anderen als der wohnortnächsten Grundschule anzumelden. Dessen ungeachtet hat jedes Kind in seiner Gemeinde einen gesetzlichen Anspruch auf Besuch der wohnortnächsten Grundschule im Rahmen der vom Schulträger festgesetzten Aufnahmekapazität.
Schulpflichtig werden die Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober 2013 bis einschließlich 30. September 2014 geboren sind. Kinder, die nach dem 30. September 2020 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderlichen körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind (Schulfähigkeit). Die Entscheidung trifft der Schulleiter unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens. Vorzeitig in die Schule aufgenommene Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.
Kinder werden persönlich angemeldet
Die Sprockhöveler Eltern werden vom Schulträger schriftlich aufgefordert, ein Anmeldeformular auszufüllen und dieses bis zum 4. Oktober an der Grundschule abzugeben, wo ihr Kind angemeldet werden soll. Danach werden die Eltern schriftlich von der Schule informiert, wo und zu welchem Termin ihr Kind persönlich angemeldet werden kann.
Eltern, die ihr Kind auf Antrag einschulen lassen möchten, sollten sich bis Ende September telefonisch oder schriftlich mit der jeweiligen Schule in Verbindung setzen.
Autor:Lokalkompass Schwelm aus Schwelm |
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