Wenn doch Abgeordnete des Bundestages für solchen Fall echt zur Kasse gebeten werden könnten, wo . . .
. . . das Gericht feststellen muss, dass sie gegen die Verfassung entschieden haben!
Jeder, der für das Erziehungsgeld („Herd-Prämie“) gestimmt hat, müsste einen spürbaren Geldbetrag berappen – eingesetzt für soziale Zwecke.
Doch nein das geht ja bereits aus dem Grund nicht, weil die Gerichte schon so oft eine bundesdeutsche Entscheidung kippten, dass die Abgeordneten bei solcher Regelung unter Geldmangel leiden würden.
Da hat die Koalition des Bundes wieder einmal etwas durchgedrückt. Bleibt die Frage, was da für juristische Berater hinzugezogen (oder doch eher übergangen) werden?
Dann weist das Gericht im angegebenen Fall darauf hin, dass das Erziehungsgeld Ländersache sei, und Horst Seehofer fordert doch allen Ernstes vom Bund Geld dafür, weil Bayern am Erziehungsgeld festhalten möchte und das ja was kostet. Erpressung oder fehlende Übersicht – oder beides?
Dazu fällt mir als positiver Teil dieses Beitrags gerade noch rechtzeitig von Eugen Roth ein:
Ein Mensch möchte erste Geige spielen.
Jedoch das ist der Wunsch von vielen,
so dass sie gar nicht jedermann,
selbst wenn er’s könnte, spielen kann.
Auch Flöte ist für den, der’s kennt
ein wunderbares Instrument.
(Habe es auch schon mit "Bratsche" statt "Flöte" gelesen. Ist wohl angebrachter, weil sich sonst bei "Flöten" der gedankliche Kreis schließen könnte . . .)
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Autor:Uwe Zerbst (Gotha/Thüringen) aus Bochum |
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