Bürgerbegehren: 2596 Unterschriften vorgelegt
Im September 2015 beschloss der Rat der Stadt Sprockhövel im Rahmen seines Flüchtlingskonzeptes auch eine feste Bebauung von Wohneinheiten am Gedulderweg und am Waldweg. Der Rat der Stadt muss bei der Unterbringung von Flüchtlingen drei Dinge beachten: kurzfristig die Obdachlosigkeit der zugewiesenen Menschen verhindern (Notunterkünfte), mittel- und langfristig für eine entsprechende Unterbringung sorgen (Containerstandorte und feste Bebauung). Gegen die feste Bebauung am Waldweg gründete sich eine Bürgerinitiative. Sie stellt sich nach eigenem Bekunden keinesfalls gegen die Flüchtlinge, aber der festen Bebauung an diesem Standort muss dann ein beliebter Bolzplatz weichen. Das will die Initiative verhindern.
Die Initiative sammelte im Rahmen eines Bürgerbegehrens Unterschriften, die jetzt der Stadt Sprockhövel übergeben wurden. Ein gültiges Bürgerbegehren in Sprockhövel benötigt acht Prozent der wahlberechtigten Bürger über 16 Jahre, d.h. von ca. 21.150 Einwohnern braucht das Bürgerbegehren ca. 1.850 gültige Stimmen. 2596 Unterschriften wurden Kämmerer und Personalchef Rainer Kaschel überreicht. Die Stadt hat nun zunächst die Aufgabe, das Ergebnis der Unterschriftenliste zu prüfen. Dabei müssen sowohl die formellen Aspekte geprüft werden (sind beispielsweise die angegeben Adressen der Unterzeichneten richtig?) als auch über die Frage entschieden werden, ob der Rat dem Bürgerbegehren folgt. In diesem Fall würde ein Bürgerentscheid unterbleiben.
„Soll der Ratsbeschluss vom 24.09.2015 betreffend der dauerhaften Bebauung der Grundstücke „Gedulderweg und Waldweg (Bolzplatz)“ für Flüchtlingsunterkünfte in Sprockhövel aufgehoben werden?“ So lautete die Frage in dem Bürgerbegehren. Der Rat hatte in seiner Sitzung vom 24. September die in der Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20. August getroffenen Standortentscheidungen zur kurz- und mittel- und langfristigen Kapazitätserweiterung bei der Unterbringung von Asylsuchenden bestätigt. Die Belegungskapazität der Wohnhausstandorte am Waldweg und am Gedulderweg wurde auf jeweils 40 Personen festgesetzt. Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, den bestehenden Bolzplatz am Waldweg durch einen Neubau im direkten Umfeld zu ersetzen. Das allerdings gestaltet sich bis zum heutigen Tag als schwierig, denn eine angedachte Alternative lässt sich bisher nicht realisieren.
Erkennt der Rat der Stadt das Bürgerbegehren nur formell an, folgt ihm im Ergebnis aber nicht, so muss ein Bürgerentscheid terminlich angesetzt werden. Die Frist liegt bei drei Monaten. Der Bürgerentscheid wird durch ein Wahlverfahren entschieden, wobei mindestens 20 Prozent der wahlberechtigten Bürger (das wären 4.300) ab 16 Jahren Ihre Stimme mit „Ja“ abgeben müssen.
Während das Bürgerbegehren in der Durchführung in den Händen der Initiatoren lag, liegt der Bürgerentscheid in der Durchführung bei der Stadt. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid muss von der Verwaltung genauso umgesetzt werden wie ein Ratsbeschluss.
Nach Erhalt der Unterschriften erklärt Rainer Kaschel, er beabsichtige, das Ergebnis in der Sitzung des Rates am Donnerstag, 17. März, 17.30 Uhr, Forum der Grundschule Börgersbruch, vorzulegen.
Autor:Dr. Anja Pielorz aus Hattingen |
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