WBG lässt Baum fällen unter fadenscheiniger Begründung
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Es gab einen Aushang, in dem bekanntgegeben wurde, dass eine Kastanie im Innenhof wegen „Verkehrsgefährdung“ gefällt werden müsse.
Ich habe diese Kastanie fotografiert und festgestellt, dass sie wohl keine Verkehrsgefährdung darstellte:
1) Keine Behinderung des Straßenverkehrs, weil sie am Ende einer Sackgasse stand und auch keine Äste auf diesen Straßenteil herunterfallen konnten
2) Keine Gefahr für darunter hinweg Gehende, die größer als sonst bei Bäumen gewesen wäre
3) Keine Gefahr, dass Zweige auf nahe Balkone fallen könnten
4) Nach Sicht auf die Schnittfläche der Fällung auch keine Baumkrankheiten erkennbar, die zum Fällen hätten Anlass geben können.
Es muss wohl eine andere echte Begründung gegeben haben, für deren Vertuschung man „Verkehrsgefährdung“ einsetzte, um das Fällen veranlassen zu können.
Autor:Uwe Zerbst (Gotha/Thüringen) aus Bochum |
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