Unterstützung
Unterstützung für Veranstaltungen beantragen

Sonsbeck.  Das gesellschaftliche Leben in Nordrhein-Westfalen war für eine lange Zeit stark eingeschränkt. Zahlreiche, durch Vereine getragene Veranstaltungen vor Ort, die zum gesellschaftlichen Miteinander beitragen, durften über viele Monate nicht stattfinden.
Als Zeichen der Wertschätzung für ein in NRW in allen gesellschaftlichen Gruppen tief verankertes und unverzichtbares Ehrenamt hat der Landtag im Juli das Programm „Neustart miteinander!“ verabschiedet. Im Rahmen dieses Programmes stehen ab sofort 54 Millionen Euro zur Förderung ehrenamtlich getragener öffentlicher Veranstaltungen bereit.
Jeder eingetragene Verein kann einmalig eine 50 prozentige Förderung für eine Veranstaltung im Jahr 2021 erhalten. Die maximale Förderhöhe liegt bei 5.000 Euro. Die Antragstellung erfolgt online durch den Verein bei der zuständigen Bezirksregierung. Voraussetzung für die Bewilligung einer Förderung ist die Beachtung der jeweils geltenden Corona-Schutzmaßnahmen sowie eine Bestätigung der jeweiligen Kommune.
Ortsansässige Vereine können eine Bestätigung der Gemeinde Sonsbeck beim Fachbereich Personal und Schule (Beate Pauls, Tel. 02838/36114, Mail: beate.pauls@sonsbeck.de) erhalten. Hierzu ist eine Kopie des vollständig ausgefüllten Förderantrages für das Landesprogramm „Neustart miteinander!“ einzureichen.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Förderung besteht nicht.
Weitere Informationen stehen ab sofort unter: www.sonsbeck.de/aktuelles zum Download bereit.

Autor:

Lokalkompass Wesel aus Wesel

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