„Lauschgericht“ im Bistum Essen
Vorleser sorgen am Tisch für Unterhaltung

Beim gemeinsamen Essen etwas vorgelesen bekommen – das ist die Idee des „Lauschgerichts“.  | Foto: Archivbild: Nicole Cronauge | Bistum Essen
  • Beim gemeinsamen Essen etwas vorgelesen bekommen – das ist die Idee des „Lauschgerichts“.
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Beim gemeinsamen Essen etwas vorgelesen bekommen – das ist die Idee des „Lauschgerichts“. Am bundesweiten Vorlesetag, Freitag, 15. November, trägt das Medienforum im Bistum Essen diese Idee in Büros und Esszimmer, Werkstätten, Ateliers, Kita-Gruppen, Stadtverwaltungen und Schulkantinen. Bis Freitag, 11. Oktober, können sich Tischgemeinschaften und Vorlesende noch für dieses kostenlose Vergnügen anmelden.

Wenn am bundesweiten Vorlesetag, Freitag, 15. November, landauf, landab vorgelesen wird, legt das Bistum Essen noch einen drauf: „Lauschgericht“ heißt das Angebot des Medienforums im Bistum Essen, das zwischen Duisburg, Bochum und dem Märkischen Sauerland Tischgemeinschaften und Vorlesende zusammenbringt. Beim gemeinsamen Essen etwas vorgelesen bekommen – das ist die Idee des „Lauschgerichts“, das Jahr für Jahr dutzende Tischgemeinschaften und Vorlesende gleichermaßen begeistert. Bis Freitag, 11. Oktober, ist die kostenlose Anmeldung auf www.lauschgericht.de möglich.

Ob in der Druckerei oder in der Justizvollzugsanstalt, im Architekturbüro, beim Rechtsanwalt oder in der Unternehmensberatung – überall, wo Menschen zusammen essen, können sie sich am Vorlesetag einen Menschen mit einem Buch dazu bestellen. Dann gibt’s zu den kulinarischen auch ein paar literarische Leckerbissen. Die Lauschgericht-Vorlesenden kommen sowohl mittags als auch abends – und neben der dienstlichen Pausenverpflegung natürlich auch an den privaten Esstisch, also zum runden Geburtstag, zum Kegelclub, zum Spieleabend oder zum Freundeskreis.

Der Anlass ist fast egal, die Spielregeln sind immer gleich: Nach der Anmeldung lost das Medienforum den Vorlesenden eine Tischgemeinschaft zu. Die Vorlesenden überlegen sich die passende Literatur, die für die Tischgemeinschaft bis zum „Lauschgericht“-Termin eine Überraschung bleibt. Nach dem Lauschgericht bleibt das Buch als Geschenk vor Ort – und die Tischgemeinschaft muss sich nur noch einigen, wer es als erstes lesen darf. Über 2000 Zuhörende haben sich so beim Vorlesetag im vergangenen Jahr in rund 100 Tischgemeinschaften vorlesen lassen.

Autor:

Lokalkompass Schwelm aus Schwelm

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