Emmaus Hospiz zur Sterbehilfe-Entscheidung
Bedauerliche Entscheidung

Aktiv Sterbehilfe leisten kommt für das Hospiz Emmaus nicht in Betracht. Das Urteil des Bundesgerichtshof sieht man sehr kritisch. | Foto: pixabay
  • Aktiv Sterbehilfe leisten kommt für das Hospiz Emmaus nicht in Betracht. Das Urteil des Bundesgerichtshof sieht man sehr kritisch.
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Am Donnerstag, 26. Februar, traf das Bundesverfassungsgericht die Entscheidung, den Paragrafen 217 zu kippen und der Sterbehilfe den Weg zu ebnen. Nun äußerte sich das Emmaus Hospiz zu den Vorgängen.

Das Ökumenische Hospiz Emmaus erklärt in der Präambel seiner Satzung: „Sterben ist nicht einfach Ende des Lebens, sondern der letzte Abschnitt dieses Lebens, das ganz zu leben unsere Aufgabe und unser Recht ist. Hospize … wollen helfen, das Sterben annehmen zu können, indem sie versuchen, ein würdiges Sterben möglichst in häuslicher Umgebung zu erreichen. Sie wenden sich gegen eine sinnlose Verlängerung des Sterbens und schließen jede Form aktiver Sterbehilfe aus.

Sozialer Druck

Hospize wollen verhindern, dass Menschen etwa unter sozialem Druck zur Selbsttötung oder Tötung durch Dritte gedrängt werden. … Als Christinnen und Christen verstehen wir Sterben als eine Chance, dem Leben einen Abschluss zu geben, so dass wir dieses Leben Gott zurückgeben und anbieten können.“ Unser Glaube, das Leben letztlich nur vor Gott verantworten zu müssen, bedingt das Ganze.

Förderung der Selbsttötung

Wir schließen uns der Erklärung des Deutschen Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) an, der die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes auf, den § 217 Strafgesetzbuch (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) für nichtig zu erklären, bedauert: „Das Urteil kann … auf lange Sicht zu einer Entsolidarisierung mit schwerstkranken und sterbenden Menschen in unserer Gesellschaft führen“, so befürchtet Professor Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV. Hierzu zählt, dass die geschäftsmäßige Suizidbeihilfe zu einer gesellschaftlichen Normalisierung der Suizidhilfe führen und sich der assistierte Suizid als normale Form der Lebensbeendigung insbesondere für alte und kranke Menschen etablieren könne. Es wurde zwar zur Kenntnis genommen, dass dies auch vor dem Hintergrund von Kostendruck und Versorgungslücken um Pflege- und Gesundheitssystem eine reelle Gefahr ist, ebenso wie die Angst, Angehörigen nicht zur Last fallen zu wollen. In der juristischen Entscheidung fielen Autonomie und Selbstbestimmung des Einzelnen aber schwerer ins Gewicht.

Angst vor Schmerzen

Häufig ist es die Angst vor Schmerzen und vor dem Alleinsein, die Angst davor, die Selbstbestimmung und Würde zu verlieren, die hinter dem Wunsch nach einer Selbsttötung stehen. Die beschriebenen Ängste und der daraus resultierende Todeswunsch, sowie das Mitleiden der Angehörigen müssen ernst genommen werden. Beidem ist mit Verständnis und Zuwendung zu begegnen, und dies sind Grundanliegen der Palliativ- und Hospizarbeit.
Jeder wird von uns auf seinem individuellen Weg begleitet und nicht allein gelassen. Das ist unsere Aufgabe in der Hospizarbeit- ganz gleich wie das Ziel aussehen mag.

Beratung zum Suizid

In den mittlerweile zwanzig Jahren Berufserfahrung die Frau Pesenacker aus dem Hospizbereich mitbringt ist ihr bisher nur einmal der konkrete Wunsch nach einer Beratung zum Suizid begegnet. „Es kam eine Frau zum Beratungsgespräch die die ganz klar den Wunsch äußerte dahingehend beraten zu werden wie sich selbst das Leben nehmen könne. Dahinter stand ihre Angst zum Ende ihrer Krebserkrankung mit unerträglichen Schmerzen qualvoll sterben zu müssen. In mehreren Beratungsgesprächen die sich anschlossen, konnte ich ihr Möglichkeiten aufzeigen, die die moderne palliative Medizin bietet um den begleiteten Menschen einen schmerzreduzierten und angstfreien Tod zu ermöglichen. Ihr Ausweg des Suizids blieb für sie immer bestehen und das war auch in Ordnung so. Es ist wichtig, auch wenn wir keine aktive Sterbehilfe unterstützen, den Patienten vermitteln zu können, das aber auch ihr Wunsch danach zu verstehen ist und sein darf,“ führt die Koordinatorin des Hospizdienstes aus.
Aus unserer Sicht sind, wie auch an der Situation aus der Praxis erkennbar, kompetente und gewissenhaft durchgeführte Beratungen und die weitere Stärkung der palliativen Versorgungsstruktur in Deutschland unabdingbar.

Autor:

Nina Sikora aus Essen

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