EN-Kreis vereinfacht Meldung für Gesundheitsamt mit Online-Formular
Risikogebiet- Rückkehrer in Quarantäne
Während nach wie vor unklar ist, ab wann ein Test auf das Coronavirus für Reiserückkehrer aus Risikogebieten Pflicht sein wird, gilt eine andere Vorgabe seit Wochen ohne Wenn und Aber: Wer aus einem der aktuell rund 130 Länder zurückkommt, das vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet eingestuft ist, muss sich umgehend und direkt in eine 14-tägige häusliche Quarantäne begeben.
Zudem ist es Pflicht, sich unverzüglich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
"Bei jedem sollte inzwischen angekommen sein: Dies ist keine freundliche und unverbindliche Bitte. Laut Corona-Einreiseverordnung ist es vielmehr eine Rechtspflicht. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 25.000 Euro geahndet werden", stellt Astrid Hinterthür, Leiterin des Krisenstabes im Schwelmer Kreishaus, unmissverständlich fest. Und auch wenn in der laufenden Debatte um Reiserückkehrer vor allem die Flughäfen im Fokus stehen: Quarantäne und Meldepflicht gelten für alle, die aus einem Risikogebiet einreisen, völlig unabhängig vom Verkehrsmittel.
Online-Formular für Rückkehrer
Um Rückkehrern beispielsweise aus Ägypten, Bosnien oder der Dominikanischen Republik, aus Kasachstan, Luxemburg oder Marokko, aus der Türkei, Serbien oder der Ukraine die Meldung an das Gesundheitsamt zu erleichtern, hat die Kreisverwaltung jetzt ein Online-Formular entwickelt. Es ist ab sofort unter www.en-kreis.de abrufbar.
"Natürlich", so Hinterthür, "entlasten wir damit auch unsere Mitarbeiter und verschaffen ihnen wieder mehr Freiräume für andere Aufgaben. Die von Bürgern ausgefüllten Formulare ersparen uns schließlich die zeitaufwändige Datenerfassung am Telefon. Angesichts der inzwischen hohen Zahl von Anrufen von Reiserückkehrern kein zu unterschätzender Faktor."
Befreiung von Quarantänepflicht
Abgefragt werden in der Online-Meldung Name, Adresse und Kontaktdaten, Ort der Quarantäne, Aufenthaltsländer und Datum der Einreise. Ebenfalls anzugeben ist, ob Krankheitssymptome oder ein negativer Corona-Test vorliegen. Dieser kann für das Gesundheitsamt unter Umständen Grundlage für eine Befreiung von der Quarantänepflicht sein. Bei dem Test muss es sich auf jeden Fall um einen molekularbiologischen Test auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 handeln. Dieser darf nicht älter als 48 Stunden sein.
"Sind alle notwendigen Angaben eingetragen und das Formular abgeschickt, meldet sich das Gesundheitsamt per Email oder telefonisch beim Reiserückkehrer und stimmt die weiteren Schritte ab", so Hinterthür. Bis zu diesem Zeitpunkt hätten die Betroffenen die häusliche Quarantäne einzuhalten.
An den Flughäfen Düsseldorf, Köln/Bonn, Münster/Osnabrück und Dortmund sind Testzentren für Fluggäste eingerichtet. Ansprechpartner für Bürger, die mit anderen Verkehrsmitteln unterwegs waren, ist der Hausarzt.
>>Direkt zum Formular
Die Bundesregierung prüft fortlaufend, inwieweit Gebiete als Risikogebiete einzustufen sind. Daher kann es jederzeit zu kurzfristigen Änderungen kommen. Rückkehrer sollten unmittelbar vor der Wiedereinreise nach Deutschland auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts prüfen, ob ihr Reiseland als Risikogebiet gilt und sie damit zu Quarantäne und Meldung an das Gesundheitsamt verpflichtet sind. Die aktuelle Liste ist unter www.rki.de/covid-19-risikogebiete zu finden.
Autor:Nina Sikora aus Essen |
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