Corona im EN-Kreis
Weitere Berufsgruppen können sich impfen lassen
Seit dem gestrigen Donnerstag, 6. Mai, können in Nordrhein-Westfalen die Mitarbeiter weiterer Berufsgruppen einen Corona-Impftermin vereinbaren. Einen entsprechenden Erlass hat die Landesregierung an die 53 Kreise und kreisfreien Städte verschickt. Er öffnet die Impfzentren erstmals für Teile der so genannten Priorisierungsgruppe 3.
Dazu zählen unter anderem Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel (direkter Kundenkontakt), Drogeriemärkten und an weiterführenden Schulen, der Justiz und der Steuerfahndung. Buchen können diese ihre Termine ausschließlich über das Terminportal der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, Tel. 0800/11611702.
Eine Änderung gibt es für Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren. Auch sie buchen ihre Termine jetzt über das Portal der KVWL und nicht mehr über die Internetseite der Kreisverwaltung. Zudem stellt der neue Erlass die Eltern von schwer chronisch kranken Minderjährigen, die nicht geimpft werden können, den beiden anderen Gruppen von Kontaktpersonen gleich. Damit sind auch sie jetzt impfberechtigt.
Für alle Personengruppen steht mRNA-Impfstoff - also BioNTech oder Moderna - zur Verfügung. Eine Auswahl ist nicht möglich.
Bescheinigung wird benötigt
Zum Termin im Ennepetaler Impfzentrum müssen die jetzt Impfberechtigten entweder eine Bescheinigung als Kontaktperson oder eine Arbeitgeberbescheinigung mitbringen. Die Formulare stellt die Kreisverwaltung auf ihrer Internetseite zur Verfügung.
Zu möglichen Wartezeiten auf den tatsächlichen Impftermin verweist die Kreisverwaltung auf eine Aussage von NRW Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Er machte in einer Presseinformation deutlich: "Die Impfkontingente sind nach wie vor begrenzt und es werden sicherlich nicht alle sofort geimpft werden können. Aber wir machen nun noch einmal einer sehr großen Personengruppe ein Impfangebot."
Autor:Lokalkompass Schwelm aus Schwelm |
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