Grüner wird es nicht
WAP-Leser wünscht sich Aufklärung über Grünpfeil-Verwirrung
WAP-Leser Udo Terborg wünscht sich Aufklärung über Grünpfeil-Verwirrung Anhalten, weiterfahren, nur bei Grün fahren oder doch immer? Wird ein Ampelsignal mit einem Grünpfeilschild ergänzt, wissen noch immer viele Autofahrer nicht, wie sie sich verhalten sollen. Darauf machte die WAP Leser Udo Terborg aufmerksam.
von Nina Sikora
Am vergangenem Mittwoch erreichte die Redaktion eine Mail von WAP-Leser Udo Terborg aus Schwelm, der folgende Frage stellte: "Könnten Sie einen Bericht in der WAP machen über das Verhalten vieler Kraftfahrer an den beiden Grünpfeil-Kreuzungen, Kaiserstraße/Hauptstraße sowie Hauptstraße/Hagenerstraße?" Und der Familienvater und mittlerweile auch Opa erklärt auch seine Veranlassung zu der Frage: "Seit vielen Jahren gibt es diese Zusatzschilder an den beiden Ampeln, jedoch mehr als die Hälfte der Fahrzeugführer verhält sich dort falsch, was für Fußgänger insbesondere Kinder (gut besuchter Schulweg zur Realschule/Grundschule Ländchenweg) immer wieder gefährliche Situationen erzeugt."
Kein Unfallschwerpunkt
Ein Unfallschwerpunkt ist die Kreuzung nicht. "Es gibt dort keine besondere Unfallhäufigkeit", erklärt Sonja Wever Polizeioberkommissarin bei der Kreispolizeibehörde des Ennepe-Ruhr-Kreis. Im Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zum 19. September 2019 sei es im Bereich Kaiserstraße/Hauptstraße zu insgesamt fünf Verkehrsunfällen gekommen. Im Bereich Hagener Straße/Hauptstraße kam es innerhalb desselben Zeitraums zu lediglich einem Verkehrsunfall mit Sachschaden. "Ein Zusammenhang mit der Grünpfeilbeschilderung lag in keinem Fall vor", betont die Polizeioberkommissarin.
Unwissenheit bei Grünpfeil
Allerdings: "Bei Verkehrskontrollen an der Kreuzung Kaiserstraße/Hauptstraße fallen immer wieder Verkehrsteilnehmer auf, die das Verkehrszeichen nutzen, um geradeaus auf das dortige Tankstellengelände zu fahren. Dies ist nicht durch den Grünpfeil abgedeckt und stellt einen Rotlichtverstoß dar", so Wever. Genau dieses Verhalten hat auch Udo Terborg schon häufig beobachtet. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass viele Autofahrer nicht wissen, wie sie sich bei einem vorhandenen Grünpfeil korrekt verhalten.
So ging es auch WAP-Leser Udo Terborg einst: "Ich habe den Autoführerschein mit 18 Jahren gemacht, das war 1979, da gab es noch keine Grünpfeile. Also konnte ich nur durch Berichterstattung in den Medien und Gesprächen mit befreundeten Polizisten etc. das richtige Verhalten erfahren." Deshalb kommt die WAP seiner Bitte nach Aufklärung gemeinsam mit der Polizei gerne nach.
Lesen Sie hier wie man sich bei einer Rotlicht zeigenden Verkehrsampel mit angebrachtem Schild (grüner Pfeil auf schwarzem Grund) korrekt verhält:
"Gemäß § 37 (2) Nr. 1 StVO ordnet die Farbe Rot 'Halt vor der Kreuzung an'. Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund angebracht ist. Dabei muss man sich so verhalten, dass eine Behinderung und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist", heißt es dazu in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Doch was heißt das jetzt konkret?
Unbedingt Halten
Polizeioberkommissarin Wever erklärt: "Wenn ein Fahrzeugführer an einer roten Ampel mit Grünpfeil nach rechts abbiegen möchte, muss er zunächst unbedingt an der Haltelinie halten, ähnlich wie bei einem Stoppschild." Wichtig sei zu beachten, dass das Verkehrszeichen nur für den abbiegenden Verkehr gilt und nicht dazu berechtigt, bei Rot geradeaus zu fahren.
Zu beachten sei außerdem, "dass trotz Grünpfeils an einer roten Ampel nach hiesigem Verkehrsrecht keine Pflicht zum Rechtsabbiegen herrscht, das heißt, der Verkehrsteilnehmer kann auch stehen bleiben und bis zur Grünphase warten." Zusammengefasst könnte man also sagen: Bei einem Grünpfeil immer zunächst anhalten.
Autor:Nina Sikora aus Essen |
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